Den Grünen war es also jahrzehntelang erfolgreich gelungen, einen im Strafrecht glücklicherweise nicht anerkannten Rechtfertigungsgrund sui generis zu ihren Gunsten zu kreieren und die sexuelle Autonomie von Kindern, zum Beispiel unter dem Namen "Stadtindianer" aus ihrer strafrechtlichen Bewährung heraus zu lösen und der eigenen willkürlichen Verfügung zu unterwerfen.
Soweit geht und ging die grüne Macht, dass sie im konkreten Fall über dem Recht stehen, Recht setzen und auf ihrer speziellen Moral surfen, wie einst Moses über das Wasser ging. Und die wirkliche Macht wird sichtbar, wenn man die Tatsache zur Kenntnis nimmt, (was der Gesellschaft allerdings beharrlich so schwer fällt), dass die grünen Normsetzer selber außerhalb des Zugriffs des Rechtes stehen. Auch eine grün dominierte Justiz hat die grüne Pädophilie durch ein wundersames Ignorieren gegen das Legalitätsprinzip gedeckt und befördert. Die Blindheit der Medien gegenüber grünen Entgleisungen und der mediale Enthusiasmus für grünen Irrsinn haben die pädophilen Verfehlungen der Grünen, die niemand aufdecken musste, sondern die man nur benennen und erkennen musste, unter den Tisch gekehrt.
Und jetzt das Wunder: Grüne Pädophilie ist plötzlich Thema. Und dies mit einer Wucht, die in der Gesellschaft noch gar nicht ganz angekommen ist. Die Grünen selber allerdings realisieren ihre offene Flanke ziemlich präzise. Kein grüner Spitzenpolitiker, der sich nicht inzwischen ins Zeug wirft, die grüne pädophile Kröte mit Abscheu und Reue, aber eisenhart um Schadenbegrenzung bemüht, zu thematisieren und sich selber zu distanzieren. Die Grünen sehen sich sogar genötigt, erstmalig in ihrer Geschichte eigene Missstände unabhängig von außen durchleuchten zu lassen. Und das ist ein Paradigmenwechsel in der Historie der grünen Partei.
Die Grünen sind tief verunsichert. Tiefer als sie es noch wahrhaben wollen. Und viel tiefer als ihre Gegner und ihre Anhänger es bisher begriffen haben. Es ist das grüne Spitzenpersonal, das seit langem über das pädophile Geschehen in ihren Reihen Bescheid wusste, aber nicht in der Lage war die Verwerflichkeit und die Perversion zu erkennen. Moralisch-ethische Blindheit als Schuldausschließungsgrund, Schuldunfähigkeit aufgrund ideologischer Verblendung und eine eiskalte Empfindungslosigkeit gegenüber Kindern und Jugendlichen - das wären noch die wohlwollendsten Beschreibungen dieser grünen Kröte.