Wenn jemand seine sexuelle Ausrichtung öffentlich machen will, dann ist das im Prinzip weder gut noch schlecht, dann soll er es tun. Wenn jemand genau das nicht möchte, ist das weder gut noch schlecht, dann soll er es so halten. Die große Zeit der Coming-Outs begann in den späten siebziger und achtziger Jahren und in vielen trendsetzenden Subkulturen lebten viele homosexuelle Menschen ihre Sexualität vergleichsweise öffentlich aus und dies nicht zum Missfallen, sondern zum Wohlgefallen der Mitmenschen.
Misslich ist jedoch, wenn Menschen der Umwelt unterstellen, dass sie Homosexualität generell diskriminierte. 45 Jahre wachsende Toleranz passt auch nicht zu dieser übersteigerten Unterstellung. Das Wort Diskriminierung ist seit Geltung des Antidiskriminierungsgesetzes eine viel ge- und missbrauchte Vokabel und leider als juristischer Terminus denkbar unspezifisch. Dass ein heterosexueller Mensch sich in aller Solidarität mit einem homosexuellen Menschen nicht selber auf eine homosexuelle Lebensweise einlässt, ist nicht nur sein gutes Recht, sondern in der Sache auch verständlich. Genauso verständlich wie ein homosexueller Mensch seinerseits nicht heterosexuell leben möchte.
Dieses Nichtwollen ist weder Diskriminierung noch sonst eine negativ zu beurteilende Haltung. Ganz im Gegenteil, sexuell so leben zu wollen, wie man es eben will, ist genau das, was heutzutage gern gefordert wird, nämlich das Ergebnis einer autonomen und sehr souveränen Entscheidung jedes Einzelnen.
Minderheiten haben jedes Recht auf Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit, aber sie haben kein Recht auf Majorisierung der Mehrheit. Toleranz, Akzeptanz, Offenheit, "Selbstwirksamkeitserwartung", "Sensibilität für Stereotype", "Wertschätzung von Vielfalt", ein vorurteilsfreier "Umgang mit der eigenen und anderen sexuellen Identitäten", "Einfühlungsvermögen in die Lebenslagen anderer Menschen" und viele Ideale und Worthülsen mehr beherrschen den entbrannten Diskurs über das, was Bildung von Kindern und Jugendlichen zukünftig bringen soll. Ein Beispiel ist der Bildungsplanentwurf in Baden-Württemberg. "LSBTTI-Menschen", dieses Formulierungsungetüm kommt gleich fünf Mal in dem ins Gerede geratenen vorläufigen Bildungsplan 2015 (Arbeitspapier für die Hand der Bildungsplan-kommissionen als Grundlage und Orientierung zur Verankerung der Leitprinzipien - Stand: 18.11.2013) vor, stehen besonders im Fokus der Bildungsreformer.