Die ÖR sind nicht die Verfassung und sie sind auch nicht deren wichtigster Bestandteil oder überhaupt ein Bestandteil der Verfassung. Sie sind Mitspieler auf dem Medienmarkt und genießen alle Rechte und Pflichten wie jeder andere Medienmacher auch. Die Privilegierungen haben eine Rechtswirklichkeit geschaffen, die unerkannterweise längst nicht mehr hinnehmbar ist.
Das Bundesverfassungsgericht urteilt über die ÖR, die mit den real existierenden aus dem Ruder gelaufenen Medien dieses Namens schon lange nichts mehr zu tun haben. Idealtypische öffentlich-rechtliche Edelmedien, in denen nur edle Menschen mit edlen Absichten und edlen Fähigkeiten den Menschen in Sachen Demokratie auf die Sprünge helfen, sie informieren, sie bilden, sie unterhalten und einfach nur glücklich machen und die dazu auch noch Vielfalt und Kreativität über das Land bringen, wären schön. Solche Medien gesetzlich und verfassungsrechtlich zu schützen wäre dann allerdings keine wesentliche Aufgabe. Die überbordenden Rechte gegenüber No-Pflichten, die die Verfassungswirklichkeit der ÖR bestimmen, sind etwas, was im Kosmos des Bundesverfassungsgerichtes entweder unbekannt ist oder übersehen wird.
Der politische Korrektheitsfunk
Wer wie die ÖR in Saus und Braus lebt, auch weil er weiß, dass ihm das Geld nicht ausgehen kann, meldet seinen aktuellen Luxus-Geldbedarf an. Und er meldet für die Zukunft den jeweils steigenden Bedarf (Inflation, neue Techniken, bessere Versorgungskonzepte usw.) an. Und er meldet einen immer höheren Bedarf. Und die staatlichen Organe und die Parlamente und die Regierungen, deren Kontrollrechte vom Bundesverfassungsgericht auch noch beschnitten werden, nicken ab und niemand will sich bei den ÖR unbeliebt machen. Was hat das mit öffentlich-rechtlichem, der Verfassung verpflichtetem Haushalten zu tun? Nichts.
Der Etat der ÖR ist das Gegenteil von Verfassung. Und jetzt passierte, mit einem halben Jahrhundert Verzug, was schon immer wünschenswert gewesen wäre: Die neue Rundfunksteuer hat plötzlich den Unmut vieler Bürger erregt und einen lange schwelenden Unmut, dessen wahre Ursachen noch gar nicht erkannt sind, geweckt; der öffentlich-rechtliche politische Korrektheitsfunk hat eine große Distanz zum realen Leben vieler Bürger aufgebaut, die sich mit ihren Interessen und Problemen nicht wieder finden und oft statt politischer Information, politisch gefärbte Meinung und Faktenselektion erfahren und dafür auch noch eine Jahresteuer von über 200 Euro entrichten müssen.
Das Beitragsmodell des früheren Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhoff hat auch immanente verfassungsrechtliche Mängel. Vor allen Dingen das Mehrfach-Abkassieren ein und desselben Bürgers, der schon als Mitglied seines Haushaltes Rundfunkgebühren zahlt, ist ausgeschlossen. Er soll nämlich nicht nur einmal, sondern gleich mehrfach zahlen, zum Beispiel als Automieter, als Drogeriemarktkonsument, als Bahnfahrer usw.