Beweislastumkehr bei Berliner Polizisten Länder wollen über umstrittenes Antidiskriminierungsgesetz beraten

Das in Berlin beschlossene Antidiskriminierungsgesetz wird hitzig debattiert. Die Innenminister der Länder beraten nun über künftige Einsätze in Berlin.

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In Berlin liegt die Beweislast im Fall von Diskriminierungsvorwürfen nun bei der Polizei. Quelle: dpa

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) will mit seinen Kollegen in den anderen Bundesländern über die Folgen des umstrittenen Berliner Antidiskriminierungsgesetzes sprechen.

„Wir werden den Umgang mit dem Berliner Gesetz auf der Innenministerkonferenz Mitte Juni besprechen“, kündigte Stübgen am Samstag der Deutschen Presse-Agentur an. Das Gesetz enthalte eine Beweislastumkehr zuungunsten der Polizei, kritisierte der Innenminister. „Das halte ich für unanständig. Das wird es in Brandenburg nicht geben.“

Die Gewerkschaft der Polizei in Nordrhein-Westfalen hat den dortigen Innenminister Herbert Reul (CDU) am Freitag aufgefordert, bis auf Weiteres keine Polizisten mehr zu Großeinsätzen nach Berlin zu schicken. Der Berliner Senat müsse jetzt klären, inwieweit Polizisten anderer Bundesländer betroffen seien, wenn sie in Berlin Unterstützung leisteten, sagte Stübgen der „Märkischen Allgemeinen“ (Samstag). „Klar ist, dass es keinerlei rechtliche Nachteile für Brandenburger Polizistinnen und Polizisten geben darf“, betonte der Minister. „Wir werden das ganz genau prüfen.“

Das Gesetz soll die Menschen in Berlin vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und auch Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen, wenn das nachweislich nicht gelungen ist. In dem Entwurf heißt es, dass „auch polizei- und ordnungsbehördliches Handeln“ vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst werde. Die Beweislast im Fall von Diskriminierungsvorwürfen liegt nun bei der Polizei.

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