Bildung Bundesregierung plant 500-Millionen-Schutzschirm für Lehrstellen

Bis zu 3000 Euro sollen Unternehmen bekommen, die trotz der Krise weiterhin ausbilden. Die Bundesregierung will einen Corona-Jahrgang unbedingt verhindern.

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Zusätzliche Ausbildungsplätze werden ebenfalls mit einer Prämie vergütet. Quelle: dpa

Die Bundesregierung will mit bis zu 500 Millionen Euro einen Einbruch der betrieblichen Ausbildung als Folge der Coronakrise vermeiden. „Wir müssen verhindern, dass die Covid-19-Krise zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen und der Fachkräftesicherung wird“, heißt es in Eckpunkten für ein Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“, die am Sonntag der Nachrichtenagentur Reuters vorlagen.

Kernstück ist eine Ausbildungsprämie von 2000 oder 3000 Euro für kleine und mittelständische Unternehmen, die „in erheblichem Umfang“ von der Krise betroffen sind und dennoch ihre Lehrstellenzahl halten oder sogar erhöhen. Allein dafür werden in den Eckpunkten bis zu 280 Millionen Euro veranschlagt. Zudem soll es Hilfen geben, wenn Kurzarbeit für Lehrlinge vermieden wird oder wenn Auszubildende aus insolventen Betrieben übernommen werden.

Die gemeinsam vom Bildungs-, Wirtschafts- und Arbeitsministerium vorgelegten Eckpunkte sollten am Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden, hieß es in Regierungskreisen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte sich in der Aus- und Weiterbildungsallianz mit der Wirtschaft für die Ausbildungsprämie starkgemacht, um Betriebe zu entlasten und den Fachkräftenachwuchs zu sichern. Es dürfe keinen Corona-Jahrgang in der Ausbildung geben, hatte der SPD-Politiker gewarnt.

Die Prämie sollen Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten erhalten, die von der Krise stark betroffen sind, die aber dennoch die Zahl ihrer Lehrlinge im Vergleich zum Durchschnitt der vergangenen drei Jahre nicht verringern. Sie erhalten einen Zuschuss von 2000 Euro für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Lehrvertrag.

Wenn sie ihre Ausbildung erhöhen, soll es 3000 Euro für jede zusätzliche Lehrstelle geben. Als besonders von der Krise betroffen gelte ein Betrieb, wenn es im ersten Halbjahr wenigstens einen Monat Kurzarbeit gegeben habe oder der Umsatz in den Monaten April und Mai um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen sei.

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