Bildungspolitik FDP-Chef hält Kooperationsverbot für Irrtum

Seit 2006 bestimmt das Grundgesetz die Aufgabenteilung von Bund und Ländern in Bildungssachen. Seither darf der Bund nur in Ausnahmefällen Fördergelder bereit stellen. Die FDP kritisiert das Kooperationsverbot.

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FDP-Bundesvorsitzender Christian Lindner hält die Aufgabenteilung durch das Kooperationsverbot für eine „Lebenslüge“ der Vorgängerregierungen. Quelle: dpa

Berlin Die FDP hat das im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich als folgenschweren Irrtum bezeichnet und die Abschaffung gefordert. „Die Aufgabenteilung „ist nicht mehr Teil der Lösung, sondern längst zum Problem geworden“, schrieb der FDP-Vorsitzende Christian Lindner in einem Gastbeitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Sich von der Lebenslüge zu trennen, dass die Konkurrenz zwischen 16 Ländern die Qualität per se verbessere, wäre ein Durchbruch einer möglichen schwarz-gelb-grünen Koalition.“

Das Kooperationsverbot wurde 2006 im Grundgesetz verankert. Da Bildung eigentlich Ländersache ist, durfte der Bund seither nur in Ausnahmefällen Fördergelder bereitstellen. 2014 und 2017 wurde das Verbot gelockert. Der Bund kann nun auch langfristig Hochschulen unterstützen und Kommunen helfen, Schulen zu sanieren.

Lindner schrieb, die Sondierungsgespräche böten die Chance auf den Einstieg „in eine deutsche Bildungsrevolution“. Das Ziel weltbester Bildung sei Aufgabe der gesamten Gesellschaft. „Bremen steht in der Schulpolitik nicht in der Konkurrenz zu Baden-Württemberg oder Thüringen, sondern Deutschland steht im Wettbewerb mit Nordamerika und Asien.“ Deutschland stehe vor enormen Aufgaben: So müssten unter anderem Gebäude modernisiert und Ganztagsangebote ausgebaut werden, digitale Lernmethoden gehörten in die Klassenzimmer. „Diese Aufgaben werden Länder und Kommunen allein überfordern.“

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