Bildungspolitik Merkel will das Grundgesetz ändern

Angela Merkel stellt den Ländern ein höhere Engagement des Bundes im Bereich der Bildungspolitik in Aussicht. Dazu werde man sogar die im Grundgesetz vorgeschriebene Trennung zwischen Bund und Ländern anpassen.

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Der Bund würde rund sieben Milliarden Euro beisteuern. Damit könnten finanzschwache Bundesländer Schulneubauten und Sanierungen realisieren. Quelle: Reuters

Berlin Kanzlerin Angela Merkel rüttelt an der vom Grundgesetz vorgegebenen Trennung zwischen Bund und Ländern bei der Zuständigkeit für Schulen. Von den sieben Milliarden Euro, die die Bundesregierung für finanzschwache Kommunen zur Verfügung stelle, könnten in Zukunft auch Mittel für Schulneubauten ausgegeben werden, erklärte die CDU-Chefin am Samstag in ihrer wöchentlichen Video-Botschaft. „Dafür werden wir sogar das Grundgesetz im Zusammenhang mit dem Bund-Länder-Finanzausgleich ändern“, kündigte sie mit Blick auf das sogenannte Kooperationsverbot an, das die Verantwortung für Schulen auf die Bundesländer beschränkt. Merkel stellte mehr Engagement des Bundes in der Bildungspolitik in Aussicht. Sie kündigte Hilfen bei der Lehrerweiterbildung an, „wenn es um digitale Fähigkeiten geht“. Vorgesehen sei zudem, Schulen besser ans Breitband-Internet anzuschließen.

Zudem wolle der Bund in der nächsten Legislaturperiode Lehrinhalte in einer Lern-Cloud zur Verfügung stellen und Schulen besser ans Breitbandnetz anschließen. Auch bei Ganztagsbetreuungen oder Ganztagsschulen sind demnach Initiative denkbar.

„Und ich denke, wir brauchen auch im Bereich der Ganztagsbetreuung oder der Ganztagsschulen noch mal eine Initiative“, sagte Merkel, die am Montag Deutschlands beste Schule mit dem Deutschen Schulpreis 2017 auszeichnen wird. Dieser wird von der Robert-Bosch-Stiftung und der Heidehof-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem „Stern“ und der ARD vergeben. Grüne und SPD wollen das Kooperationsverbot zumindest teilweise aufbrechen. In vielen Bundesländern ist die Sanierung vieler Schulgebäude überfällig.

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