Bildungspolitik Privatschulen doch nur für Reiche

Für Kinder aus ärmeren Familien sind Privatschulen unerschwinglich – das haben Forscher nachgerechnet. Sie fordern die Länder zum Handeln auf. Denn per Gesetz dürfen Kinder von Geringverdienern nicht benachteiligt werden.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Privatschulen sind begehrt, doch meist können sie nur von Kindern aus wohlhabenden Familien besucht werden. Die Schulgebühren sind meist zu teuer. Quelle: dpa

In Berlin und Hessen verlangen die meisten Privatschulen zu hohe Gebühren und  schließen so Kinder ärmerer Eltern aus. Das ergab eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB). Schuld seien die Gesetzgeber: Hessen mache überhaupt keine Vorgaben zum Schulgeld, Berlin erlaube sogar für Familien mit weniger als 29.420 Euro Bruttoeinkommen jährlich ein Schulgeld von 100 Euro im Monat, kritisiert der Autor Michael Wrase. Das könnten sich solche Familien nicht leisten.

Die Folge sei eine deutlich unterschiedliche Zusammensetzung der Schüler: Während auf den staatlichen Schulen ein gutes Drittel der Grundschüler von der Zuzahlung für Bücher und sonstiges Lernmaterial befreit ist, weil ihre Eltern von Sozialhilfe, Bafög oder Ähnlichem leben, sind es in den Privatschulen nur sieben Prozent. „Das System führt also zu einer eindeutigen Segregation nach dem Einkommen der Eltern“, kritisiert die Präsidentin des WZB, Jutta Allmendinger.

Denn eine soziale Auslese ist jedoch nach dem Grundgesetz verboten: Nach Artikel 7 ist eine Bedingung für den Betrieb einer Privatschulen,  dass „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird“.

Genau das geschehe jedoch durch die fehlenden Vorschriften und Kontrolle in Berlin und Hessen, so die WZB-Forscher. In Hessen, wo es keinerlei Vorgaben für das Schulgeld gibt, verlangen die 152 Privatschulen im Schnitt 312 Euro pro Monat. Fast jede fünfte koste 300 bis 600 Euro. Oftmals kämen noch Aufnahmegebühren von 500 Euro und obligatorische Beiträge zu den Fördervereinen hinzu.

Anderswo sehe es nicht besser aus, denn die allermeisten Länder haben entweder überhaupt keine Regeln zu den Gebühren der Privatschulen, oder kontrollierten diese nicht, berichtet Wrase aus einer früheren Untersuchung.  

Historisch erkläre sich das anhaltende Laissez faire der Länder im Bereich der  Privatschulen  damit, dass diese früher kaum eine Rolle spielten, so Allmendiger. Doch das ist lange vorbei: Nach der Jahrtausendwende setzte ein Boom ein, der durch den Pisa-Schock noch beflügelt wurde. Mittlerweile besuchen knapp neun Prozent aller Schüler an allgemeinbildenden Schulen eine der 3.628 Privatschulen. Bei den Realschülern sind es schon elf, von den Gymnasiasten fast 12 Prozent.   

Von den Ländern erhalten die Privatschulen Zuschüsse in Höhe von 60 bis 90 Prozent dessen, was staatlichen Schulen erhalten. Allein in Baden-Württemberg summiert sich das auf rund eine Milliarde Euro pro Jahr.

Ein weiteres Problem sei aber die fehlende Transparenz, so die WZB-Forscher. Es gebe keinerlei Monitoring des Staates, wie Privatschulen mit ihrem Geld umgehen. So schreibt Artikel 7 zwar vor, dass eine Genehmigung zu versagen ist, „wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist“. Das bedeutet nicht, das Lehrer an privaten Schulen gleich viel verdienen wie ihre Kollegen an staatlichen. Dem Land Berlin etwa reicht es, wenn sie 85 Prozent erhalten. Auch gebe es keinerlei Einblick übe die Gehälter des Führungspersonals. In NRW gebe es einen Fall, in dem ein Privatschulleiter „mehr verdient als die Bundeskanzlerin“, berichtet Wrase.

Das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg zeige, wie man der Forderung des Grundgesetzes, Kinder aus einkommensschwachen Familien in Privatschulen nicht auszugrenzen, nachkommen könne. Dort plant Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) – gezwungen vom Landesverfassungsgericht – ein neues Privatschulgesetz. Danach darf das durchschnittliche Schulgeld nicht höher sein als 160 Euro im Monat. Zwingend vorgeschrieben werden soll zudem eine Einkommensstaffelung der Elternbeiträge, die zudem maximal fünf Prozent des Haushaltsnettoeinkommens betragen dürfen. In diese Richtung müssten sich auch die anderen Länder bewegen, fordert das WZB.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%