Bin-Laden-Leibwächter Sami A. arbeitete für deutsche Sicherheitsfirma

In den Jahren 2000 bis 2001 hat Sami A. bei einer Security-Firma gearbeitet, die unter anderem Großveranstaltungen, Flughäfen oder Banken bewacht.

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Die Security-Firma Klüh Security kann nicht mehr auf die Personalie zurückgreifen, da es zu lange zurückliegt. Quelle: dpa

Berlin Der Mitte Juli unrechtmäßig in seine Heimat Tunesien abgeschobene Sami A. hat einem Medienbericht zufolge Jahre zuvor für eine deutsche Sicherheitsfirma gearbeitet.

Der als islamistischer Gefährder eingestufte mutmaßliche frühere Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden sei in den Jahren 2000 und 2001 für die Sicherheitsfirma Klüh Security GmbH tätig gewesen, berichteten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montag) unter Berufung auf Ermittlungsakten des Bundeskriminalamtes und des Generalbundesanwalts. Zudem habe Sami A. in Deutschland auch als Fahrgastzähler in öffentlichen Bussen und Bahnen gearbeitet.

Die Klüh Security GmbH schützt und bewacht nach Angaben der Zeitungen Prominente und Großveranstaltungen sowie Flughäfen, Banken, Krankenhäuser und Einrichtungen der Bundeswehr. Auf Anfrage der Zeitungen erklärte das Unternehmen, die Personalie sei nicht mehr überprüfbar, weil sie zu lange zurückliege.

Den Funke-Recherchen zufolge kam bei Klüh auch der als islamistischer Gefährder eingeordnete Mohammed T. unter. Ihn hätten die Sicherheitsbehörden als früheres führendes Mitglied der Terrororganisation Al-Kaida eingestuft. Polizei- und Justizbehörden hätten gewusst, dass Sami A. und Mohammed T. im Security-Bereich tätig gewesen seien.

Sami A. lebte bis zu seiner Abschiebung mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. Seit 2005 haben es mehrere deutsche Gerichte als erwiesen angesehen, dass Sami A. 1999/2000 in einem afghanischen Islamistenlager eine militärische Ausbildung durchlaufen hat und später der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehörte.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte entschieden, dass Sami A. wegen der Unrechtmäßigkeit seiner Abschiebung nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Wann dies geschehen könnte, hängt von den Behörden seines Heimatlandes ab.

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