Kern des Gesetzes ist die Begünstigung von Betriebsausgaben bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr in Form einer 25-prozentigen Zulage, so dass forschungsaktive Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro jährlich subventioniert werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, den das Bundesfinanzministerium heute an die anderen Ministerien zu Ressortabstimmung geschickt hat und der der WirtschaftsWoche vorliegt. Das Gesamtvolumen beziffert das Ministerium für vier Jahre auf gut fünf Milliarden Euro. Gut die Hälfte der Steuerausfällen sollen Länder und Gemeinden tragen. Nach vier Jahren soll das Gesetz auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Am 15. Mai soll das Bundeskabinett den Entwurf verabschieden, bevor sich Bundestag und Bundesrat damit befassen.
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