Blockade bei der Wahlrechtsreform CDU-Präsidium zeigt sich offen für weniger Wahlkreise

Der Bundestag ist durch ein Urteil des Verfassungsgerichts mittlerweile auf 709 Abgeordnete angewachsen. Eine weitere Aufblähung soll nun verhindert werden.

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Bei einem Scheitern der Wahlrechtsreform könnte das Parlament auf 800 Abgeordnete anwachsen. Quelle: Reuters

Die CDU-Spitze hält eine Verringerung der Zahl der bislang 299 Bundestagswahlkreise für einen gangbaren Weg, um die aktuelle Blockade bei der Wahlrechtsreform zu durchbrechen. Das Parteipräsidium habe sich am Samstagmorgen mehr als eine Stunde lang fast nur mit dem Thema Wahlrechtsreform befasst, hieß es am Rande der Klausur des CDU-Vorstands in Hamburg. Im Gespräch ist demnach eine Verringerung um beispielsweise zehn Prozent.

Vor allem die CSU, die über besonders viele Direktmandate im Bundestag verfügt, weigert sich bisher strikt, die Zahl der Wahlkreise zu verringern. Aus der Partei kam auch prompt ein Veto: „Wir wollen eine Höchstgrenze von 650 Mandaten unter Beibehaltung der Zahl der Wahlkreise“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Auch in verschiedenen CDU-Landesverbänden gab es bislang eine erhebliche Skepsis gegenüber einem solchen Schritt. Die Zeit drängt, weil bereits in wenigen Wochen die Vorbereitungen für die nächste Bundestagswahl anlaufen, die regulär im Herbst 2021 stattfinden wird.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise direkt gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis an Sitzen zusteht. Im Jahr 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht allerdings, dass es maximal 15 Überhangmandate ohne Ausgleich für die anderen Parteien geben darf.

Im Jahr darauf verabschiedete der Bundestag deshalb ein neues Wahlrecht, das einen Ausgleich sämtlicher Überhangmandate vorsieht. Danach war das Parlament bei der jüngsten Wahl auf die Rekordgröße von 709 Abgeordneten angewachsen. Das Bundeswahlgesetz sieht eine Anzahl von 598 Abgeordneten vor.

Im CDU-Präsidium habe es weitgehend Einigkeit gegeben, dass in einer wohl schrittweisen Verringerung der Zahl der Wahlkreise ein gangbarer Weg liege, eine weitere Aufblähung des Parlamentes zu verhindern. Dieser Vorschlag solle nun an die SPD und die Oppositionsfraktionen gerichtet werden, um noch im Frühjahr eine Lösung zu finden. Die Neuregelung könnte nach diesen Informationen womöglich nicht schon bei der regulär 2021 anstehenden Bundestagswahl greifen, sondern erst bei der darauf folgenden Wahl.

Kosten könnten auf fast 600 Millionen Euro steigen

Im vergangenen April waren Bemühungen von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) für eine Reform gescheitert. Er hatte keine Mehrheit für seinen Vorschlag bekommen, die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 270 zu verringern und bis zu 15 Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate zu kompensieren. Die Union plädierte später für eine Deckelung bei etwa 630 Mandaten.

Von Teilnehmern der Präsidiumssitzung hieß es nun in Hamburg, die Runde sei sich einig gewesen, dass Nichtstun keine Option sei. Eine Entscheidung müsse in dieser Wahlperiode fallen. Zudem müsse vermieden werden, dass bei einer Wahlrechtsreform eine Situation entstehen könne, in der ganze Bundesländer ohne parlamentarische Vertretung seien. Vor allem in den Stadtstaaten wie Hamburg oder Bremen gibt es entsprechende Sorgen.

Der Bund der Steuerzahler hatte kürzlich eine Prognose vorgelegt, nach der die 709 Abgeordneten in diesem Jahr 533 Millionen Euro kosten werden - 78 Millionen Euro mehr als bei der eigentlich vorgesehenen Zahl von 598 Parlamentariern. Bei einem Anwachsen des Parlaments auf 800 Abgeordnete, was im Fall eines Scheiterns der Wahlrechtsreform für den nächsten Bundestag befürchtet wird, würden die Kosten demnach sogar auf 597 Millionen Euro steigen.

Mehr: Die Grünen werfen Union und SPD eine Blockade der Wahlrechtsreform vor.

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