Böhmermann-Affäre Strafverlangen ist noch nicht eingegangen

Die Staatsanwaltschaft hat noch keine Nachricht der Bundesregierung zum Fall Böhmermann erhalten. Auch das Strafverlangen und die Begründung des Strafantrags von Recep Tayyip Erdogan sind noch nicht eingegangen.

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Der ZDF-Satiriker hatte den türkischen Präsidenten Erdogan in einem Gedicht heftig angegriffen. Quelle: dpa

Mainz Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat immer noch keine offizielle Nachricht der Bundesregierung bekommen, nachdem diese vor einer Woche den Weg für Jan Böhmermanns Strafverfolgung freigegeben hat. Auch das Strafverlangen der türkischen Regierung sowie die Begründung für den Strafantrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wegen Beleidigung seien noch nicht eingegangen.

Die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller teilte am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mit, es sei ihr auch für die nächsten Tage noch nichts dergleichen angekündigt worden. Der ZDF-Satiriker Böhmermann hatte Erdogan in einem Gedicht heftig angegriffen. Damit wollte er nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik deutlich machen.

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