Braunkohleabbau von RWE Oberverwaltungsgericht stoppt Rodung im Hambacher Forst

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat wegen Naturschutzbedenken einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst verfügt. Die Richter haben dem Eilantrag des Umweltverbandes BUND stattgegeben.

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Hambacher Forst: OVG Münster verfügt Rodungsstopp Quelle: imago/CoverSpot

Münster Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst verfügt. Die Richter entsprachen damit am Freitag in einem Eilverfahren dem Antrag des Umweltverbandes BUND. Der Energiekonzern RWE will in den kommenden Monaten mehr als die Hälfte des verbliebenen alten Waldes fällen, um den benachbarten Braunkohle-Tagebau zu erweitern.

Der BUND hatte argumentiert, dass der Wald mit seinem Bechsteinfledermaus-Vorkommen die Qualitäten eines europäischen FFH-Schutzgebietes (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) habe und deshalb geschützt werden müsse. Das Gericht erklärte, die Unterlagen dazu umfassten mehrere Kisten, die Rechtsfragen seien so komplex, dass man sie nicht in einem Eilverfahren beantworten könne. Die Rodung müsse vorerst gestoppt werden, damit keine „vollendete, nicht rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen“ würden, teilte das Gericht mit.

Der Energiekonzern RWE will in den nächsten Monaten gut 100 von den bisher verbliebenen 200 Hektar des Waldes für den fortschreitenden Tagebau abholzen. RWE hält die Rodungen in den nächsten Monaten für „zwingend erforderlich“. Eine vorübergehende Aussetzung der ab Oktober geplanten Abholzung würde die Stromerzeugung in den Kraftwerken in Frage stellen.

Wegen des freiwilligen Verzichts auf Rodungen im vergangenen Jahr gebe es keinen zeitlichen Puffer mehr. Die Rodungssaison läuft von Anfang Oktober bis Ende März. Klimaaktivisten hatten über Jahre mit ihrer Wald-Besetzung gegen die Braunkohle und für den Klimaschutz demonstriert.

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