Brennende Israel-Fahnen Zentralrat der Juden fordert schärfere Gesetze

Die Fahne eines Staates anzuzünden, ist eine bewusste Provokation. Strafbar ist das aber nur in bestimmten Fällen. Dem Zentralrat der Juden reicht das nicht. Er fordert schärfere Gesetze gegen antisemitische Demonstrationen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Teilnehmer einer Demonstration verbrennen eine selbstgemalte Fahne mit einem Davidstern in Berlin im Stadtteil Neukölln. Quelle: dpa

Berlin Nach der Verbrennung israelischer Fahnen bei Kundgebungen in Berlin fordert der Zentralrat der Juden in Deutschland schärfere Gesetze gegen antisemitische Demonstrationen. Der Verband sprach sich für Gesetzesänderungen aus, um antisemitische Proteste von vorneherein untersagen oder im Verlauf schnell auflösen zu können. Diskutiert wird auch, ob die Verbrennung ausländischer Fahnen nicht mehr – wie bisher – nur dann strafbar sein soll, wenn diese als Hoheitszeichen verwendet werden, also etwa an einem Mast vor einer Botschaft oder einem Regierungsgebäude. Innenpolitiker von Union, SPD und Grünen plädierten hier für eine Verschärfung.

Am Freitag waren bei einer pro-palästinensischen Demonstration am Brandenburger Tor israelische Flaggen verbrannt worden. Zehn Menschen wurden festgenommen, vor allem aber wegen Körperverletzungen und Beleidigungen. Die Proteste richteten sich gegen die von US-Präsident Donald Trump verkündete Anerkennung Jerusalems als alleinige Hauptstadt Israels. Am Sonntagabend war am Rande eines Protestzuges erneut eine israelische Flagge in Flammen aufgegangen. Die Bundesregierung hatte dies scharf kritisiert und erklärt, der Rechtsstaat dürfe solche Ausschreitungen nicht dulden.

Allerdings ist das Verbrennen von Flaggen laut Polizei grundsätzlich erst einmal nicht strafbar. Das gelte auch für die israelische Fahne. Strafbar wird das nach Paragraf 104 des Strafgesetzbuches aber, wenn die Flagge als Hoheitszeichen verwendet werde. In solchen Fällen ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vorgesehen.

Für deutsche Staatssymbole, wie auch die Fahne der Bundesrepublik, sind die Vorgaben strenger. Hier steht eine Zerstörung oder Verbrennung zum Beispiel nicht nur unter Strafe, wenn die Flagge an offizieller Stelle angebracht ist – sondern auch, wenn die Flagge öffentlich, in einer Versammlung „verunglimpft“ wird. Geregelt ist das in Paragraf 90a des Strafgesetzbuches.

Der Zentralrat der Juden findet die geltende Rechtslage unbefriedigend und fordert Änderungen. „Wer israelische Flaggen verbrennt, stellt das Existenzrecht Israels in Frage, lehnt es ab. Da stößt man an die Grenzen der Versammlungsfreiheit“, sagte der Präsident des Zentralrats, Josef Schuster, der „Rhein-Neckar-Zeitung“ (Dienstag). Ausschreitungen mit klarem antisemitischen Charakter sollten nicht genehmigungsfähig sein. Allein die Beobachtung solcher Demonstrationen durch die Polizei reiche nicht aus. Wenn die Polizei nach derzeitiger Lage nicht einschreiten könne, sollte die Bundesregierung dringend mögliche Gesetzesänderungen prüfen.

Unterstützung kam von Innenpolitikern im Bundestag. „Nachdem das Verbrennen oder Zerstören von mitgebrachten ausländischen Flaggen bei Demonstrationen oder Versammlungen nicht strafbar ist, halte ich eine Änderung des Strafrechts für dringend erforderlich“, sagte der CSU-Innenexperte Stephan Mayer der „Rhein-Neckar-Zeitung“.

Die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic beklagte, das Verbrennen von Flaggen sei ein Symbol des Krieges und der Aggressivität, das im öffentlichen Leben nichts zu suchen habe. „Es ist unverständlich, dass im Strafgesetzbuch bisher nur das Abbrennen deutscher Staatssymbole verboten wird“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka mahnte: „Angesichts der widerwärtigen Ereignisse in Berlin stellt sich in der Tat die Frage, ob das öffentliche Verbrennen von Flaggen von Staaten, zu denen die Bundesrepublik diplomatische Beziehungen unterhält, nicht unter Strafe gestellt werden sollte.“ Der dpa sagte er: „Bis diese Frage abschließend geklärt ist, sind die Versammlungsbehörden gefordert, entsprechende Auflagen für Demonstrationen zu erlassen und so der Polizei die Möglichkeit zu geben, gegebenenfalls einzuschreiten.“

Dafür entschied sich die Berliner Polizei bei einer erneuten Demonstration arabischer Gruppen am Dienstagnachmittag. Eine der polizeilichen Auflagen für die Demo am Hauptbahnhof sei das Verbot des Verbrennens jeglicher Gegenstände, sagte ein Polizeisprecher. Man könne nun eingreifen, wenn jemand eine Israel-Flagge anzünde. Es gelte aber auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Die Auflage galt auch schon am Sonntag, als am Rande eines Protestzuges von palästinensischen Gruppen eine israelische Flagge in Flammen aufging. Gegen einen Verdächtigen wird daher ermittelt.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verurteilte das Verbrennen israelischer Flaggen scharf. Am Rande eines Besuches in der ghanaischen Hauptstadt Accra sagte er am Dienstag: „Die Ausschreitungen sind nicht nur unakzeptabel, sie sind unerträglich.“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%