Brexit Auch bei No-Deal-Brexit – Briten behalten vorerst deutsches Bleiberecht

Die Bundesregierung will Briten nicht daran hindern, nach dem Brexit in Deutschland zu bleiben. Sie können eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

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Bei einem No-Deal-Brexit würden britische Staatsbürger nur noch Drittstaaten-Angehörige sein. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesregierung hat in Deutschland lebenden britischen Staatsbürgern zugesichert, dass sie auch im Falle eines ungeregelten Brexits zunächst im Land bleiben und arbeiten dürfen. Es gelte eine Übergangsfrist von drei Monaten, die verlängert werden könne, sagte ein Sprecher des Innenministerium am Montag in Berlin. In dieser Zeit könnten Briten in Deutschland eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Diese sei nötig, weil sie nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU keine Unionsbürger mehr seien, sondern Drittstaaten-Angehörige. Es sei noch nicht klar, ob diese Anerkennung jeweils im Einzelfall entschieden oder ob es eine Pauschalentscheidung geben werde, sagte der Sprecher. Dies könne man erst nach dem Austritt Ende März entscheiden, wenn die Umstände des Brexits klar würden.

Die Bundesregierung hatte schon erklärt, sie werde britischen Staatsbürgern keine Hürden für den weiteren Verbleib in Deutschland in den Weg legen. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, man hoffe, dass der Brexit-Vertrag ratifiziert und es keinen ungeregelten Austritt geben werde. Danach hätten Briten ohnehin noch bis Ende der Übergangsfrist Ende 2020 ein Aufenthaltsrecht in der EU und Deutschland.

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