Brückenteilzeit Arbeitnehmer sollen ab Januar Rückkehrrecht von Teilzeitstelle in Vollzeit erhalten

Die jahrelange Debatte um die Brückenteilzeit neigt sich dem Ende zu. Zum ersten Januar sollen Arbeitnehmer ein Rückkehrrecht in Vollzeit erhalten.

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In der vergangenen Wahlperiode hatte die PSD ein Rückkehrrecht in Vollzeit nicht gegen Widerstand der Union durchsetzen können. Quelle: dpa

Berlin Nach jahrelangem Ringen sollen Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht auf die Rückkehr von einer Teilzeitstelle in Vollzeit erhalten. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zeigte sich am Donnerstag in der abschließenden Debatte seines entsprechenden Gesetzes erfreut, dass der Schritt zum 1. Januar 2019 erreicht werde.

„Wir müssen in Deutschland dafür sorgen, dass die Arbeit besser zum Leben passt und nicht umgekehrt“, sagte Heil. Die vereinbarte Arbeitszeit kann laut dem Gesetz für ein bis fünf Jahre verringert werden. Das gilt für Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern.

Das Gesetz sollte noch am Nachmittag im Plenum beschlossen werden. In der vergangenen Wahlperiode hatte die SPD ein Rückkehrrecht in Vollzeit nicht gegen Widerstand der Union durchsetzen können.

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