Bürgergeld statt Hartz IV Ein ordentlicher Kompromiss

Friedrich Merz, CDU-Bundesvorsitzender, steht neben Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef, bei einem Statement zum Bürgergeld. Quelle: dpa

Der Weg fürs Bürgergeld ist frei, Bundesregierung und Union haben sich bei Sanktionen und Schonvermögen geeinigt. Das ist eine gute Nachricht: Denn die Änderungen machen das geplante Gesetz besser. Ein Kommentar.

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Bundesregierung und Union haben sich beim Bürgergeld geeinigt – und beide Seiten erwarten, dass der Kompromiss auch im dafür zuständigen Vermittlungsausschuss Bestand haben wird. Das ist eine gute Nachricht. Denn die Änderungen machen das Gesetz besser, mit dem die Ampelkoalition im Januar das Hartz-IV-System ersetzen will.

So wird es zum einen keine Vertrauenszeit geben. Die Regierung hatte ursprünglich vorgesehen, dass Betreuer und Betreuerinnen in Jobcentern sechs Monate lang darauf bauen sollen, dass sich ihre Klienten selbst um eine Stelle bemühen. Nur wer mehrmals Termine versäumt hätte, dem hätte die Leistung gekürzt werden können. Stattdessen sollen die Leistungen nun von Anfang an gemindert werden können, wenn Arbeitslose sich trotz Vereinbarung beispielsweise nicht auf einen Job bewerben.

Das ist aus zwei Gründen gut: Erstens gelingt es meist in den ersten zwölf Monaten, Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Fehlt von dieser wichtigen Zeit die Hälfte, stehen die Chancen entsprechend schlechter. Zweitens bedeutet es für die Beschäftigten in den Jobcentern, nicht mühsam definieren zu müssen, wie verordnetes – und auch irgendwie zu überprüfendes – Vertrauen eigentlich praktisch umgesetzt werden kann – und dann nach wenigen Monaten ihre Herangehensweise doch wieder zu ändern. Das kann für beide Seiten nur Sicherheit bringen und von Vorteil sein.

von Sascha Zastiral, Karin Finkenzeller, Max Haerder

Zum anderen soll das Schonvermögen nun doch niedriger ausfallen und Leistungsbeziehende 40.000 statt 60.000 Euro eigenes Vermögen zunächst behalten dürfen, wenn sie die staatliche Leistung erhalten. Inklusive der Beträge für weitere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft ergibt sich so eine Summe von 85.000 Euro für eine vierköpfige Familie – statt 150.000 Euro, wie der Bundesrechnungshof vorgerechnet und die ursprünglichen Pläne zu Recht als „unverhältnismäßig“ bemängelt hatte.

Zudem gilt, bleibt es bei der Einigung, eine Karenzzeit von einem Jahr. Die Bundesregierung hatte zwei Jahre vorgesehen. Gut ist, dass die Altersvorsorge davon komplett ausgenommen und geschützt werden soll. So bestraft das System Arbeitslose nicht dafür, wenn sie fürs Alter vorgesorgt haben.

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CDU und CSU werten die Einigung als ihren Erfolg. Die Koalition habe „sehr weitgehend“ Kompromisse gemacht, sagte Unionsfraktionschef Friedrich Merz. Die Wahrheit ist: Auch die FDP wird und Teile der SPD werden gut ohne Vertrauenszeit leben können. Nun kommt es darauf an, die guten Aspekte der Reform ins Zentrum zu stellen – und dafür zu sorgen, dass das Versprechen auf bessere Weiterbildung eingelöst wird

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