Bürokratie Was kosten deutsche Gesetze?

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Verbesserungsvorschläge des NKR

Historische und kuriose Sondersitzungen
Bundestagspräsident Norbert Lammert Quelle: dapd
Bundestag am 18. August 1964 Quelle: dpa
Zwei Jahre später kam es aus nichtigeren Gründen zu einer Sondersitzung: 1964 ging es um die Erhöhung der Telefongebühren um wenige Pfennige. Die zuvor von der Regierung gebilligte Erhöhung der Telefongebühreneinheit um vier Pfennige stand in der öffentlichen Kritik, woraufhin die oppositionelle SPD-Fraktion eine Sondersitzung beantragte. Am Ende wurde um zwei Pfennig erhöht. Quelle: dpa
Kurt Georg Kiesinger (CDU) und Willy Brandt (SPD) im November1966 Quelle: AP
Helmut Schmidt im Bundestag Quelle: dpa
Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl, rechts, macht sich am 29. Juli 1997 in Gross Neuendorf ein Bild vom Oder-Hochwasser. Quelle: AP
Ute Vogt, Landesvorsitzende der SPD Baden-Württemberg beim baden-württembergischen Landesparteitag der SPD 2005 Quelle: AP

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) überprüfte im letzten Jahr die Folgekosten von Gesetzesvorhaben, die zum großen Teil noch nicht umgesetzt wurden. Das Gremium konnte so zwar noch vor der Umsetzung des Gesetzes auf die Folgekosten einwirken. Diese beruhen jedoch nur auf einer Schätzung. Der NKR regt nun in seinem Jahresbericht 2012 an, die Gesetzesvorhaben einige Jahre, nachdem sie umgesetzt wurden, erneut auf Folgekosten zu durchleuchten, um sicherzustellen, ob die geschätzten Kosten den realen Folgekosten entsprechen und die Kostenziele damit tatsächlich erreicht wurden.

Die Befugnisse nicht nur zur Vor- sondern auch zur Nachprüfung von Regulierungen seien zwar gesetzlich festgeschrieben, bisher käme es aber nur sporadisch zu Nachprüfungen von Gesetzen, so Ludewig. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) möchte eine systematische Nachprüfung der Erfüllungskosten erreichen, um die Bürokratie noch effizienter zu gestalten.

Spektakuläre Urteile gegen Anlagebetrüger

Auch die Länder und Kommunen müssten sich besser in die Abschätzung und Eindämmung der Folgekosten einbinden, beanstandete der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seinem Jahresbericht 2012. Ludewig sagt: „Das bisherige Desinteresse ist unverständlich. Schließlich müssen die Länder und Kommunen meistens die Bundesgesetzte umsetzten und tragen deshalb auch den größten Teil der Folgekosten.“ Sie könnten durch ihre Praxiserfahrung den Nationale Normenkontrollrat (NKR) darin unterstützen, die Folgekosten präziser abzuschätzen und Alternativlösungen auszuarbeiten.

Allgemein habe sich der Elan der Regierung abgeschwächt, Folgekosten zu vermeiden, bekrittelt der Nationale Normenkontrollrat (NKR). Auch wenn jüngst Etappenerfolge erzielt werden konnte, etwa eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes durch elektronische Rechnungsstellung und die Verabschiedung des E-Governement-Gesetzes, das es ermöglicht, den Papierkram kostensparend digital abzuwickeln und damit die Bürokratie effizienter zu machen.  

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