Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) überprüfte im letzten Jahr die Folgekosten von Gesetzesvorhaben, die zum großen Teil noch nicht umgesetzt wurden. Das Gremium konnte so zwar noch vor der Umsetzung des Gesetzes auf die Folgekosten einwirken. Diese beruhen jedoch nur auf einer Schätzung. Der NKR regt nun in seinem Jahresbericht 2012 an, die Gesetzesvorhaben einige Jahre, nachdem sie umgesetzt wurden, erneut auf Folgekosten zu durchleuchten, um sicherzustellen, ob die geschätzten Kosten den realen Folgekosten entsprechen und die Kostenziele damit tatsächlich erreicht wurden.
Die Befugnisse nicht nur zur Vor- sondern auch zur Nachprüfung von Regulierungen seien zwar gesetzlich festgeschrieben, bisher käme es aber nur sporadisch zu Nachprüfungen von Gesetzen, so Ludewig. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) möchte eine systematische Nachprüfung der Erfüllungskosten erreichen, um die Bürokratie noch effizienter zu gestalten.
Spektakuläre Urteile gegen Anlagebetrüger
Es ist ein Fall für die Geschichtsbücher: Dem Fondsmanager Bernie Madoff gelang es jahrzehntelang, ein höchst lukratives Schneeballsystem zu betreiben, bei dem die Einzahlungen der neuen Kunden für die Ausschüttungen anderer Kunden verwendet wurden. Mangel an Neukunden kannte Madoff offenbar nicht, denn es gelang im, seine oftmals prominenten und schwer reichen Kunden um insgesamt 65 Milliarden Dollar zu erleichtern. In der Finanzkrise flog der ganze Schwindel auf, weil einige Kunden große Summen abzogen. Im Jahr 2009 wurde Madoff zu 150 Jahren Haft verurteilt.
Im April 2011 sorgte das Urteil gegen den Börsen-Coach, Ex-N24-Moderator, Buchautor und Börsenjournalisten Markus Frick für Aufsehen. Er hatte ebenfalls Aktien öffentlich empfohlen, die er selbst besaß. Dadurch hat er dem Gericht zufolge 20.000 Anleger getäuscht und 42 Millionen Euro erlöst. Das Gericht brummte ihm ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung sowie 420.000 Euro Strafzahlung auf. 80 Millionen Euro wurden sichergestellt.
Er gilt als der deutsche Bernie Madoff: Helmut Kiener hat mit seinen Hedgefonds Anleger und Banken mit einem Schneeballsystem im Laufe der Jahre um mehr als 300 Millionen Euro betrogen. Das Urteil für Kiener im Juli 2011: zehn Jahre und acht Monate Gefängnis. Das Landgericht Würzburg verurteilte den 52-Jährigen wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung. Erst sehr spät im Gerichtsverfahren hatte Kiener ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Es waren die ersten Urteile in der sogenannten SdK-Affäre, bei der vor allem - inzwischen ehemalige - Funktionäre der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger wegen Kursmanipulation angeklagt waren. Der geständige Börsenbrief-Herausgeber Stefan Fiebach ist zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, weil er vor allem die Aktien bejubelt hat, die er selbst besaß. Zuvor hatte er die Anschuldigungen gestanden und Kursmanipulation in Mittäterschaft eingeräumt. Nach dem Geständnis von Fiebach räumte auch der ehemalige Sprecher der (SdK), Christoph Öfele, über seinen Anwalt Insiderhandel in 92 Fällen ein und bestätigte damit die Vorwürfe der Anklage in vollem Umfang. Der geständige Öfele war früher neben seinen Börsengeschäften auch Aufsichtsratschef des Fußballclubs 1860 München. Als seine Verwicklung in den Aktienskandal bekannt wurde, legte er den Posten bei den Löwen nieder. Im Gegenzug für das Geständnis verurteilte das Gericht Öfele zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Neben einer Geldstrafe soll Öfele eine Nebenstrafe von rund 220.000 Euro zahlen - was fast dem kompletten Vermögen entspricht, das der 43-Jährige im Verfahren angegeben hat.
Der US-Hedgefondsmanager wurde im Oktober in einem Strafverfahren zur Zahlung von insgesamt 63,8 Millionen Dollar sowie zu elf Jahren Haft verurteilt. In einem weiteren Verfahren wurde ihm eine Strafzahlung von 92 Millionen Dollar aufgebrummt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft fuhr Rajaratnam bis zu 75 Millionen Dollar an illegalen Profiten durch Insiderhandel ein. Er soll auf Grundlage von geheimen Informationen gehandelt haben, die ihm von im Wertpapiergeschäft tätigen Freunden und Kollegen zugesteckt wurden. Rajaratnam galt bei seiner Verhaftung als Milliardär, sein Galleon-Fonds verwaltete zu Spitzenzeiten sieben Milliarden Dollar.
Dem Geschäftsmann aus Texas wird angelastet, tausende Anleger um ihre Ersparnisse im Gesamtwert von sieben Milliarden Dollar gebracht zu haben. Ein Geschworenengericht hat ihn bereits verurteilt, das Strafmaß wird im Juni verkündet. Stanford drohen bis zu 230 Jahre Haft. Die Geschworenen erklärten Stanford des Betruges, der Verschwörung, der Geldwäsche und der Behinderung der Justiz für schuldig. Auf jeden der Anklagepunkte stehen Höchststrafen von bis zu 20 Jahren Haft. Außerdem soll der US-Investor seinen Opfern 330 Millionen Dollar erstatten. Der Fall flog 2009 auf. Mit seiner auf der Karibikinsel Antigua angesiedelten Firma hat Stanford offenbar mehr als 30.000 Investoren aus über einhundert Ländern um ihr Geld gebracht hat. Vor Gericht plädierte er auf nicht schuldig. Wegen Fluchtgefahr verbrachte Stanford die vergangenen drei Jahre hinter Gittern.
Auch die Länder und Kommunen müssten sich besser in die Abschätzung und Eindämmung der Folgekosten einbinden, beanstandete der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seinem Jahresbericht 2012. Ludewig sagt: „Das bisherige Desinteresse ist unverständlich. Schließlich müssen die Länder und Kommunen meistens die Bundesgesetzte umsetzten und tragen deshalb auch den größten Teil der Folgekosten.“ Sie könnten durch ihre Praxiserfahrung den Nationale Normenkontrollrat (NKR) darin unterstützen, die Folgekosten präziser abzuschätzen und Alternativlösungen auszuarbeiten.
Allgemein habe sich der Elan der Regierung abgeschwächt, Folgekosten zu vermeiden, bekrittelt der Nationale Normenkontrollrat (NKR). Auch wenn jüngst Etappenerfolge erzielt werden konnte, etwa eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes durch elektronische Rechnungsstellung und die Verabschiedung des E-Governement-Gesetzes, das es ermöglicht, den Papierkram kostensparend digital abzuwickeln und damit die Bürokratie effizienter zu machen.