




Seit einem Jahr darf der Nationale Normenkontrollrat (NKR) nicht nur den Bruchteil der Kosten überprüfen, der durch den Informationsaufwand von Regulieren anfällt, sondern nun auch bei den gesamten Folgekosten von Gesetzesentwürfen ein Wörtchen mitreden, um so die deutsche Bürokratie deutlich zu verschlanken. In seinem Jahresbericht 2012 mit dem Namen „Bessere Gesetzgebung – Bürger, Wirtschaft und Verwaltung spürbar entlasten“ schrieb der NKR seine Beobachtungsergebnisse aus dem ersten Jahr seiner Mandatserweiterung nieder und überreichte ihn heute Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Von 15 auf hundert
Obwohl der NKR seit Dezember 2006 die Mission Bürokratieabbau verfolgt, ist der diesjährige Jahresbericht der erste seiner Art. Denn der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat vor gut einem Jahr, im Juli 2011, eine Mandatserweiterung erfahren. Bis dato konzentrierte er sich allein darauf, die Informationskosten von Regulierungen zu überprüfen. Damit ist der ganze zeit- und kostenaufwendige Papierkram gemeint, der anfällt, wenn Behörden Anträge, Formulare, Berichte oder Statistiken von Wirtschaft, Verwaltung und Bürgern einfordern.
In den 5 Jahren von 2006 bis 2011 durchforstete der Nationale Normenkontrollrat (NKR) insgesamt rund 2.000 Gesetzesvorhaben. Die Daten dafür lieferte das Statistische Bundesamt. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) schlug der Regierung zahlreiche Maßnahmen vor, um die Informationskosten der wuchernden Bürokratie von 50 Milliarden Euro um 22 Prozent auf rund 39,5 Milliarden Euro zu drücken. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) erreichte damit zwar schon starke Einsparungen, aber noch nicht ganz seine Zielsetzung, 25 Prozent der Kosten zu eliminieren.





Im letzten Jahr nun überprüfte der Nationale Normenkontrollrat (NKR) zum ersten Mal sämtliche Folgekosten von bundesdeutschen Gesetzesvorhaben. Das sind all jene Erfüllungskosten, die über das eigentliche Budget des Gesetzes hinausgehen und rein durch die Umsetzung der Regelungen entstehen. Beim Betreuungsgeld etwa ist ein Budget von 150 Euro pro Kind angesetzt, darüber hinaus fallen aber vor allem Personalkosten in den Kommunalverwaltungen für die Beratung der Eltern oder die Umsetzung der Anträge an.
Jene Kosten sind nicht im eigentlichen Gesetzesbudget ausgewiesen, sondern werden als zusätzliche Erfüllungskosten geschätzt. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationale Normenkontrollrat (NKR), sagt: „Bis 2011 hatten wir mit den Informationsbelastungen nur rund 15 Prozent der Bürokratiekosten im Blick. Doch seit letztem Jahr überprüfen wir mit dem Erfüllungsaufwand die vollen 100 Prozent der Folgekosten. Das führt zu deutlich mehr Transparenz im Gesetzgebungsverfahren.“