Bürokratieabbau Bundestag beschließt einheitliche Bürger-Identifikationsnummer

Das Parlament hat beschlossen, die Steueridentifikationsnummer künftig als Bürgernummer zu nutzen. Die Opposition hält das Gesetz hingegen für unvereinbar mit der Verfassung.

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Die Opposition stimmte gegen das Gesetz, weil sie es für unvereinbar mit den Grundgesetz hält. Quelle: AP

Die Steueridentifikationsnummer soll zu einer umfassenden Bürgernummer werden, die den Behörden den Zugriff auf schon vorhandene Personendaten bei einer anderen Behörde ermöglicht. Trotz Bedenken von Datenschützern und Opposition verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz.

Wenn der Bundesrat der Neuregelung ebenfalls zustimmt, wird künftig an rund 50 Stellen zusätzlich die Steuer-ID der Betroffenen gespeichert – etwa im Melderegister, im Führerscheinregister und im Waffenregister sowie bei der Rentenversicherung und den Krankenkassen.

Nach Angaben der Großen Koalition sollen Verwaltungsvorgänge dadurch einfacher werden. Die Initiatoren möchten vermeiden, dass die gleichen Daten mehrfach von verschiedenen Behörden eingeholt oder identische Dokumente mehr als einmal eingereicht werden müssen. Erlaubt ist die gegenseitige Datenabfrage allerdings nur, wenn die betroffene Person zustimmt. Gleichzeitig kann jeder Bürger über einen sicheren Zugang – das „Datencockpit“ – selber einsehen, welche Behörden welche Daten zu ihm ausgetauscht haben.

Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Gesetz, weil sie es für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz hält. Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, sagte, die Nutzung der Steuer-ID als einheitlicher Personenkennung sei verfassungsrechtlich hochbedenklich. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz warnte, wenn das Verfahren in einigen Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern sollte, „dann haben wir ein Kosten- und Zeitproblem biblischen Ausmaßes“.

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