Bund-Länder-Finanzbeziehungen Mehrheit befürwortet eine Neuordnung

Eine Mehrheit von Union und SPD hat sich für eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ausgesprochen. Trotz der breiten Zustimmung stellt sich Bundestagspräsident Norbert Lammert weiter gegen die Änderung.

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Der Bundestagspräsident zählt zu den prominentesten Gegnern einer Änderung der Finanzbeziehungen. Quelle: dpa

Berlin Für die historische Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zeichnet sich im Bundestag eine klare Zwei-Drittel-Mehrheit von Union und SPD ab. Das ergaben nach Angaben von Sitzungsteilnehmern getrennte Abstimmungen in den Koalitionsfraktionen von Union und SPD am Dienstag. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), prominentester Gegner der Reform in den Regierungsreihen, stimmte demnach wie angekündigt mit Nein.

Über die entsprechenden Gesetzesänderungen soll an diesem Donnerstag im Parlament abgestimmt werden. Im Bundesrat soll voraussichtlich an diesem Freitag über die Reform entschieden werden. Auch dort gilt eine Zwei-Drittel-Mehrheit als sicher.

In der Unionsfraktion gab es nach Teilnehmerangaben 13 Nein-Stimmen und eine Enthaltung. In der SPD stimmten demnach 22 Abgeordnete mit Nein, 4 enthielten sich. Auf beiden Seiten wurde betont, dass sich die Zahl der Gegenstimmen im Plenum voraussichtlich noch reduzieren werde, da einige Abgeordnete wohl letztlich trotz Murrens zustimmen würden. Die Union hat 309 Abgeordnete, die SPD 193. Zusammen verfügt die Koalition über 82 Stimmen mehr als für eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig sind.

Lammert kritisiert vor allem, dass dafür das Grundgesetz an zahlreichen Stellen geändert werden soll. Er befürchtet außerdem eine zunehmende Entwicklung hin zu einem Zentralstaat.

Bund und Länder hatten sich im Oktober nach langen Verhandlungen auf neue Finanzbeziehungen verständigt. Danach sollen die Länder von 2020 an jährlich 9,75 Milliarden Euro vom Bund erhalten - Tendenz steigend. Das ist deutlich mehr Geld als bisher. Der Bund bekommt dafür mehr Eingriffsrechte - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung und bei Investitionen in Schulen.

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