Bund und Länder einig Grundgesetz darf für Digitalpakt geändert werden

Digitalpakt für Schulen: Einigung zeichnet sich ab Quelle: dpa

Der Bund soll künftig mehr Geld in die Schulen stecken dürfen – in Computer und digitale Bildung. Über die dafür nötige Grundgesetzänderung sind sich Bund und Länder nun einig. Doch nicht nur Schüler profitieren.

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Der Weg für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen ist frei. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag einigte sich am Mittwoch auf Formulierungen für eine Grundgesetzänderung, die entsprechende Milliardenhilfen des Bundes für die Länder ermöglicht, wie Vertreter des Vermittlungsausschusses mitteilten.

Alle Mitglieder des Ausschusses außer die Vertreter der AfD stimmten nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dafür. Die AfD lehnt die Änderung aus grundsätzlichen Erwägungen ab, weil sie will, dass Bildung reine Ländersache bleibt.

Bei dem Kompromiss geht es unter anderem darum, wie der Bund die Verwendung seiner Milliardenhilfen durch die Länder künftig kontrollieren darf. Mit dem Geld sollen Deutschlands Schulen digitalisiert und der soziale Wohnungsbau angekurbelt werden. Pendler sollen außerdem von mehr Bundesmitteln in den Ausbau des regionalen Schienenverkehrs profitieren. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Carsten Schneider kündigte an, bereits an diesem Donnerstag wolle der Bundestag das geänderte Gesetz für die Grundgesetzänderung beschließen. Die Länderkammer dürfte bei ihrer nächsten Sitzung am 15. März darüber entscheiden.

Die geplante Grundgesetzänderung soll unter anderem den Weg für den bereits ausgehandelten Digitalpakt Schule ebnen. Fünf Milliarden Euro vom Bund sind für die Ausstattung der Schulen mit WLAN, digitalen Lerninhalten und Computern vorgesehen.

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