Bundesagentur für Arbeit Weniger Klagen gegen Entscheidungen der Jobcenter

Im vergangenen Jahr sind rund 23.000 Widersprüche und 9.800 Klage weniger eingegangen. Die meisten davon richteten sich gegen Entscheidungen zu Leistungsansprüchen.

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Entschieden wurde 2019 über 600.200 Widersprüchen in den Jobcentern. Quelle: dpa

Mit der Zahl der Arbeitslosen ist im vergangenen Jahr auch die Zahl der Klagen gegen Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit erneut zurückgegangen. In den Jobcentern gingen im abgelaufenen Jahr 577.100 Widersprüche ein, 95.400 Mal wurde sogar Klage eingereicht, teilte die Bundesagentur am Freitag mit. Das seien 23.000 Widersprüche und 9800 Klagen weniger als ein Jahr zuvor.

Die meisten Widersprüche erreichten die Bundesagentur, wenn Leistungsansprüche nachberechnet werden mussten - etwa wenn wechselnd hohes Einkommen anfällt. Widersprüche gegen Hartz-IV-Sanktionen machten nur sieben Prozent aus. Bei den Klagen machten die Hartz-IV-Sanktionen 2019 sogar nur vier Prozent aus.

Entschieden wurde 2019 über 600.200 Widersprüche in den Jobcentern. Zwei Drittel seien zurückgewiesen worden oder von den Antragstellern zurückgenommen worden. Bei 205.400 Widersprüchen änderten die Jobcenter ihre ursprünglichen Entscheidungen. Bei 103.000 Klagen, die von Gerichten angenommenen wurden, lag die Erfolgsquote ähnlich: 60 Prozent wurden zurückgewiesen, 40 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung.

Mehr: Immer mehr Geld fließt in die Sozialkassen. Doch statt Gerechtigkeit blüht die Bürokratie. Es gibt nur einen Ausweg.

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