Bundesagentur Zahl der Hartz-IV-Sanktionen leicht gesunken

Hartz IV Beschriftung auf Stempel Quelle: dpa

Ein versäumter Beratungstermin, eine abgelehnte Stelle: Zur Strafe können Jobcenter Hartz-IV-Leistungen kürzen. Junge Menschen werden bei Verstößen härter bestraft als ältere. Nun ist die aktuelle Statistik da.

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Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist in den ersten sechs Monaten des Jahres leicht auf knapp 449.550 gesunken. Das waren rund 25.800 weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum, wie die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mitteilte. Die Sanktionsquote also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag unverändert bei 3,1 Prozent. Mit 77,4 Prozent entfällt ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne wichtige Gründe nicht wahrnimmt.

Das Sozialgesetzbuch II schreibt die empfindlichen Strafen vor. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann sogar die gesamte Unterstützung auf Zeit gestrichen werden. Zuletzt registrierte die BA rund 4,08 Millionen Hartz-IV-Empfänger. Der Regelsatz für einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beträgt aktuell 416 Euro im Monat.

Menschen unter 25 Jahren sind von den Sanktionen stärker betroffen als ältere Leistungsempfänger. Das Gesetz sieht bei Jugendlichen bereits beim ersten Verstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Streichung der Regelleistung vor. Wenn sie sich innerhalb eines Jahres einen weiteren Verstoß leisten, kann ihnen auch die Miete gekürzt werden.

Das Vorgehen kritisierte SPD-Chefin Andrea Nahles im August und sprach sich für eine Abschaffung der Sanktionen bei jungen Hartz-IV-Empfängern aus. Nach so harten Strafen würden einige Jugendliche den Kontakt zum Jobcenter ganz abbrechen. „Ergebnis sind ungelernte junge Erwachsene, die wir nicht mehr erreichen“, sagte Nahles. Die Union hatte den Vorstoß abgelehnt.

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