Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Eine Behörde arbeitet für die Statistik

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"Am 12.01 sollte wir bei nicht mehr als 59.999 Verfahren stehen"

Mit Hinblick auf die näher rückende Pressekonferenz im Januar wird die Maßnahme noch zwei Mal wiederholt. Am 4. Dezember ergeht in einer Mail aus dem Controlling die Weisung an alle Referatsleiter, Altverfahren an den Marktplatz abzugeben.  

Am nächsten Morgen, dem 5. Dezember, leitet eine Referentin die Weisung an ihre Mitarbeiter weiter. „Ob die Akten bereits entscheidungsreife sind, wurde nicht berücksichtigt“, schreibt sie. Weil mehrere Mitarbeiter den Sinn dieser Umverteilungsaktion von nicht entscheidungsreifen Akten hinterfragen, sendet die Referentin eine zweite Mail: „Auch nicht entscheidungsreife Akten sollen abgegeben werden, gemäß der Aufforderung der GA“, der Controlling-Abteilung. Am 4. Januar, keine zwei Wochen vor der Pressekonferenz, verteilen Mitarbeiter noch einmal Akten um – auch Neuverfahren.

Auf Nachfrage äußerte sich ein Sprecher nicht dazu, ob der Behörde bekannt ist, in welchem Umfang Mitarbeiter Akten dem Marktplatz zugeführt haben, die noch nicht entscheidungsreif waren. Entscheider berichten, dass dies in ihren Außenstellen auf mehr als die Hälfte der Fälle zutraf. Die Akten würden an verschiedenen Standorten „nach identischen Qualitätsstandards bearbeitet“, betont der BAMF-Sprecher. „Nicht-entscheidungsreife Akten werden dahingehend geprüft, welche Bearbeitungsschritte noch erforderlich sind.“

Am 4. Januar, keine zwei Wochen vor der Pressekonferenz, schreibt ein Referatsleiter an seine Mitarbeiter, es seien noch 67.539 Verfahren offen. „In den verbleibenden 8 Tagen müssen daher noch mindestens 7540 Verfahren abgebaut werden. Es ist für das Amt von äußerst großer Bedeutung, dass wir am 12.01. bei nicht mehr als 59.999 Verfahren stehen.“ Warum das Erreichen dieser Zielmarke von so großer Bedeutung ist, schreibt er nicht.

Verwaltungsgerichte in ganz Deutschland beschäftigen sich derweil mit den Fällen, die das BAMF im Hauruckverfahren entschieden hat. Mehrere Verwaltungsrichter teilten der WirtschaftsWoche auf Anfrage mit, dass sie seit November vermehrt ablehnende Asylbescheide im Zusammenhang mit Dublin-Verfahren wieder aufheben, weil die Mitarbeiter des BAMF über diese Anträge entschieden hätten, ohne auf Rückmeldung aus anderen EU-Mitgliedsstaaten zu warten.

Das zeigen auch mehrere Gerichtsurteile aus den vergangenen Wochen. Ein Verwaltungsrichter aus München schreibt in seiner Urteilsbegründung: Der erfolglose Abschluss eines Asylverfahrens in einem sicheren Drittstaat müsse „festgestellt werden und feststehen, bloße Mutmaßungen genügen nicht“.

Ein Richter aus Düsseldorf schreibt: „Die Aufklärung des Sachverhalts hinsichtlich des Vorliegens eines Zweitantrages obliegt dem Bundesamt.“ Das BAMF müsse „Kenntnis von der Entscheidung und den Gründen für die Ablehnung des Antrags haben“.

Die Gerichte geben die Verfahren in solchen Fällen zurück an das BAMF. Die Verfahrenskosten trägt die Bundesrepublik. Aktuell sind mehr als 300.000 Asylverfahren vor Verwaltungsgerichten anhängig.

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