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Bundesamt gegen FinanzkriminalitätChristian Lindners Plan gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung greift zu kurz

Unterstützung der Hamas, Mafia-Geschäfte, Vermögenswerte russischer Oligarchen - in Deutschland versagt der Staat bei der Verfolgung illegaler Geldströme. Nun will der Bundesfinanzminister mit einer neuen Behörde aufrüsten. Doch die Grünen kritisieren: Das reicht noch nicht! Ein Gastbeitrag von Sabine Grützmacher und Marcel Emmerich.Sabine Grützmacher, Marcel Emmerich 17.10.2023 - 11:54 Uhr

Deutschland ist ein Geldwäscheparadies. Tut Finanzminister Lindner ausreichend dagegen?

Foto: imago images, Illustration: WirtschaftsWoche

Deutschland ist das Geldwäscheparadies Europas – ein Eldorado für Mafia-Milliarden. Schätzungsweise 100 Milliarden Euro werden hier jedes Jahr gewaschen. Und das zumeist unentdeckt. Das entspricht dem Umsatz eines deutschen Automobilkonzerns. Der italienische Staatsanwalt Nicola Gratterie beschreibt das Problem so: „In Deutschland [kann] jemand mit Geldkoffern aufkreuzen – und niemanden interessiert es, ob der das Geld mit Kokain, menschlichen Organen oder Sklaven verdient hat“. Solche Befunde beschädigen nicht nur Deutschlands Image als sauberer und stabiler Wirtschaftsstandort, sondern daraus resultiert auch ein massives Loch in unserem Staatshaushalt. 

Die Ohnmacht der deutschen Behörden zeigt sich auch eindrucksvoll bei der Durchsetzung der Russland-Sanktionen. Viel zu häufig ließen sich Immobilien, Yachten oder Privat-Jets nicht zuordnen. Die Behörden stießen auf undurchsichtige Firmengeflechte und nebulöse Briefkasten-Konstruktionen, die eine gerichtsfeste Zuordnung der wahren Eigentümer nicht zuließen. Die Spur des Geldes ging oftmals verloren. Deswegen war es entscheidend, dass die Ampel-Koalition im Bundestag hierfür durch eigene Gesetze bereits vor einem Jahr erste Schritte gemacht hat, dagegen vorzugehen.  

Wir dürfen hier aber nicht Halt machen, sondern müssen die Bekämpfung der Finanzkriminalität insgesamt neu aufstellen. Finanzermittlungen dürfen nicht im Nirwana zahnloser Behörden und von Zuständigkeiten-Ping-Pong stecken bleiben. Dass wir eher zu viele als zu wenige Behörde haben, zeigt der Blick auf die stolzen 300 Aufsichtsbehörden, die die Einhaltung der Geldwäsche-Schutzmaßnahmen beispielsweise im Kfz-Handel oder beim Immobilienverkauf prüfen. 300 Behörden, in denen es jedoch nur 280 Vollzeitmitarbeitende gibt. Wenn wir also eine weitere neue Behörde im Kampf gegen Finanzkriminalität schaffen, dann eine zentrale Stelle, in der bestehende Kräfte gebündelt werden, die wirklich Biss und einen echten Mehrwert hat. Daran muss sich auch der Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium, ein neues Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität zu schaffen, messen lassen

Zu den Autoren
Sabine Grützmacher ist grüne Bundestagsabgeordnete, Mitglied im Finanzausschuss und zuständige Berichterstatterin für die Themen rund um die Bekämpfung von Finanzkriminalität
Marcel Emmerich ist grüner Bundestagsabgeordneter, Mitglied und Obmann im Innenausschuss und u.a. zuständig für Themen rund um die Bekämpfung organisierter Kriminalität

Denn mit dem Zollkriminalamt und dem Bundeskriminalamt gibt es schon kompetente Player im Kampf gegen Finanzkriminalität. Es braucht daher verstärkte Kooperation, gemeinsame Ermittlungsgruppen und klare Verantwortlichkeiten, damit keine Doppelstrukturen entstehen und Synergien genutzt werden können. Hierzu gehört aber auch, dass die neue Behörde die vielzähligen (Finanz-)Aufsichtsbehörden wie Ermittlungsbehörden koordiniert und bei Fällen von internationaler Geldwäsche eng im Austausch mit den internationalen Partnern steht. Sie muss aber auch eigene Ermittlungsbefugnisse innehaben, um bei den „dicken Fischen“ selbst tätig werden zu können. Und es ist wichtig, dass sie von Anfang an mit der notwendigen Informationsgrundlage ausgestattet ist und so auch eine Abrufmöglichkeit für die relevanten Register mit Vermögensbezug hat. Das sollte im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag sichergestellt werden.

Aus den Russland-Erfahrungen lernen

Besonders wichtig ist, dass wir aus den leidigen Erfahrungen zur Durchsetzung der Russland-Sanktionen und dem Kampf gegen organisiertes Verbrechen der letzten Jahre lernen und eine Möglichkeit schaffen, gegen professionelle Täter und die Verschleierung ihrer Taterträge vorzugehen. Bei hochwertigen Vermögenswerten wie zum Beispiel Immobilien, bei denen die Eigentumsverhältnisse völlig unklar oder offensichtlich verschleiert sind, sollte der Staat fragen dürfen, wie dieses Vermögen erworben wurde und wer die faktische Kontrolle hier ausübt.

Was das bringt? Falls solche Informationen nicht bereitgestellt werden oder wenn erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen bestehen, sollte als letzter Schritt die Einziehung des Vermögensgegenstandes drohen. Finanzkriminalität ist häufig ein gutes Geschäft, das muss sich ändern. Verbrechen darf sich nicht länger lohnen. An der Frage, ob und wie wir ein solches Instrument schaffen, stehen und fallen die Erfolgsaussichten der anstehenden Reform. Für uns muss die Schaffung des Bundesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität zwingend mit der Einziehung illegal erworbener Vermögensgegenstände einhergehen. Hierauf werden wir im parlamentarischen Verfahren genau achten. 

Eine weitsichtige und ganzheitliche Bekämpfung der Finanzkriminalität erfordert auch, dass nicht nur die Geldwäsche, sondern auch Finanzbetrug und Steuerdelikte stärker in den Blick genommen werden. Also müssen wir darüber reden, die Steuerhinterziehung wieder wie bis 2021 als Vortat für Geldwäsche zu betrachten. Kurzum: Ein Bundesamt gegen Finanzkriminalität, das seinen Namen wirklich verdient, braucht weitreichende Befugnisse und gesetzliche Rahmenbedingungen. 
Der Kampf gegen Finanzkriminalität fristete lange ein Schattendasein in Deutschland. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich hier viel vorgenommen, jetzt besteht die Möglichkeit, endlich Ernst zu machen. Für die öffentliche Sicherheit, um Schaden von der Wirtschaft abzuwenden und die Demokratie zu schützen.

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