Bundesarbeitsgericht „Niemand muss in seiner Freizeit dauernd berufliche Mails checken“

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts fordert Unternehmen auf, ihre Arbeitszeitkultur zu überdenken. Das jetzige Arbeitszeitrecht komme an seine Grenzen. Aber auch die Arbeitnehmer sieht sie in der Pflicht.

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Ständig erreichbar: Über Smartphones lassen sich die Dienstmails rund um die Uhr abrufen. Quelle: dpa

Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgericht (BAG), ruft Arbeitnehmer dazu auf, in ihrer Freizeit keine beruflichen Mails zu lesen. Außerdem forderte sie deutsche Unternehmen auf, über ihre Arbeitszeitkultur nachdenken. „Das jetzige Arbeitszeitrecht kommt an seine Grenzen“, sagte die Gerichtspräsidentin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Niemand müsse in seiner Freizeit andauernd berufliche Mails checken.

Auch Arbeitnehmer sind laut Schmidt in der Verantwortung. Sie müssten im Zweifel eben darauf hinwirken, dass sie „zum Beispiel für 38 Stunden bezahlt werden und dafür ihre Arbeitsleistung zur Verfügung stellen müssen – mehr aber auch nicht“, sagt Schmidt im Gespräch mit der Zeitung. Das BAG verhandelt in den kommenden Wochen eine Klage eines Betriebsrats der Deutschen Telekom. Der Konzern soll sich verpflichten, das Abrufen dienstlicher Mails außerhalb der Arbeitszeit aktiv zu verhindern.

Zudem übte die Gerichtspräsidentin in der Debatte um hohe Managergehälter scharfe Kritik: „Wenn ein Vorstandsvorsitzender das 148-fache eines Facharbeiters verdient, dann wird das eben nicht mehr als gerecht empfunden – so viel kann keine Arbeit wert sein“, sagt Deutschlands höchste Arbeitsrichterin im Gespräch mit der FAZ.

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