Bundesarbeitsminister Heil plant halbe Milliarde Euro für Hartz-IV-Reform

In einem vorliegenden Gesetzentwurf schlägt der SPD-Politiker vor, dass bei Beziehern von Arbeitslosengeld II in den ersten zwei Jahren auf eine Prüfung verzichtet wird, ob die Wohnungskosten angemessen sind Quelle: dpa

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil reagiert mit der weitreichenden Reform auch auf ein Bundesverfassungsurteil. Die Hartz-IV-Leistungskürzungen seinen teilweise verfassungswidrig.

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Mehr als 15 Jahre nach Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Regeln für Langzeitarbeitslose mit einem Gesetz deutlich entschärfen. So sollen den Beziehern der Grundsicherung künftig keine außergewöhnlichen Härten mehr durch Sanktionen bei Pflichtverletzungen drohen. Ein bereits als Reaktion auf die Corona-Pandemie eingeführter vereinfachter Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende soll „verstetigt“ werden, wie es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Gesetzentwurf heißt.

Der „Spiegel“ hatte dazu am Vortag bereits ein Interview mit Heil verbreitet. Dort kündigte Heil an: „Die Grundsicherung soll ein soziales Bürgergeld werden, für das sich niemand schämen muss, der es braucht.“

Die Sanktionspraxis der Jobcenter hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im November 2019 nach jahrelanger Kritik stark eingeschränkt. Nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ hatten die Jobcenter seit 2005 unkooperative Hartz-IV-Empfänger diszipliniert, indem sie ihnen den Geldhahn zudrehten. Das Verfassungsgericht entschied am 5. November 2019, dass monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Die Jobcenter dürfen die monatlichen Leistungen aber weiter um bis zu 30 Prozent kürzen, wenn Hartz-IV-Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen.

Alexander Bibinger ist einer von 50.000 Langzeitarbeitslosen, die wieder in Brot und Lohn gefunden haben. Ein Gesetz macht es möglich, dass Firmen Menschen ohne Risiko einstellen: Die Lohnkosten trägt zunächst der Staat.
von Harald Schumacher

Seit dem Urteil wurde die alte Sanktionspraxis bereits durch Weisungen des Arbeitsministeriums und der Bundesagentur entschärft. Durch die Coronapandemie gab es zudem ohnehin immer weniger Sanktionen. Nun will Heil dauerhaft gesetzlich regeln, dass monatliche Minderungen 30 Prozent des Regelbedarfs nicht überschreiten. Dies soll laut dem Entwurf gelten, wenn Leistungsberechtigte ohne wichtigen Grund wiederholt ihre Pflichten verletzt oder persönliche Meldetermine nicht wahrgenommen haben.

In keinem Fall soll laut den Plänen Heils jemand befürchten müssen, dass die Wohnkosten von Leistungsminderungen betroffen sind. Bei jeder Leistungsminderung soll geprüft werden, ob sie im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte darstellt. Insbesondere gestritten wurde über Jahre über schärfere Sonderregelungen für Unter-25-Jährige – diese sollen nach Heils Plänen nun dauerhaft ganz entfallen.

Erleichterten Zugang zur Grundsicherung in der Coronakrise soll es durch das geplante Gesetz außerdem dauerhaft geben. Ausgesetzt ist in der Krise eine Prüfung der Jobcenter zu Wohnung und Vermögen – nämlich wie groß die Wohnung der Betroffenen ist und ob diese Ersparnisse bis zu 60.000 Euro haben. Während einer Karenzzeit von zwei Jahren sollen nun dem Entwurf zufolge Vermögen bis zu der genannten Summe geschützt und Mietkosten nicht auf ihre Angemessenheit geprüft werden.

Aus Heils Ministerium hieß es dazu am Samstag: „Wir wollen einen Sozialstaat auf Augenhöhe, der mehr Sicherheit bietet und neues Vertrauen schafft.“ So sollten jene, die vorübergehend auf Arbeitssuche sind und durch die Grundsicherung aufgefangen werden, darauf vertrauen können, sich vorerst nicht um das Ersparte und die Wohnsituation sorgen zu müssen.

Nun kommt es in den kommenden Wochen auf die Haltung der Union zu Heils Plänen an. Kommt es in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu einer Reform, könnten die Pläne eine SPD-Vorlage für den beginnenden Bundestagswahlkampf werden. Bereits auf ihrem Parteitag im Dezember 2019 hatten die Sozialdemokraten die Forderung beschlossen, mit einer Abkehr von Hartz IV die Agenda 2010 ihres früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder in zentralen Punkten zu überwinden. Die SPD-Vorschläge dazu waren noch weit über die nun gesetzliche geplante Hartz-Reform hinausgegangen.

Begeistert reagierten bereits die Gewerkschaften auf Heils Pläne. DGB-Chef Reiner Hoffmann sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Das ist ein sozialpolitischer Meilenstein.“ Damit könne der jahrelang schwelende Konflikt um das Hartz-IV-System, das von vielen als diskriminierend erlebt werde, entschärft werden. „Jetzt ist es an der Unionsfraktion, diese Reformpläne konstruktiv zu unterstützen.“

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Die Hartz-Reformen waren zwischen 2003 und 2005 von der rot-grünen Bundesregierung unter Schröder eingeführt worden. Sie führten zu teils spürbaren Kürzungen von Sozialleistungen, etwa bei der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes.

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