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Bundesfinanzministerium 14 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen für Deutschland

Der Staat kann bis 2017 mit 14 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen rechnen als bisher geplant. Das teilte das Bundesfinanzministerium am Donnerstag in Berlin nach dreitägigen Beratungen mit.

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Das senkt die Steuerlast
Außergewöhnliche BelastungenIm Mantelbogen für die Einkommensteuererklärung können sogenannte außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden, die die Steuerlast senken. Was genau als solche Belastung gilt, ist im Steuergesetz nicht klar abgegrenzt. „Wie der Name schon sagt, müssen es aber finanzielle Belastungen sein, die besonders sind und nicht jeden Steuerzahler betreffen“, sagt Wolfgang Wawro, Steuerberater und Vorstandsmitglied des Deutschen Steuerberaterverbandes. Einige Beispiele werden in dem Formular des Finanzamts genannt. Quelle: dpa
Behinderte Menschen und HinterbliebeneWer behindert ist, kann sich einen Behindertenpauschbetrag anrechnen lassen. Dieser richtet sich nach dem Umfang und der Art der Behinderung und liegt zwischen 310 Euro und 3.700 Euro jährlich. Hinterbliebenen wird unter besonderen Umständen ein Hinterbliebenenpauschbetrag von jährlich 370 Euro gewährt. Quelle: ZB
Pflege-PauschbetragPersonen, die einen hilflosen Angehörigen persönlich und unentgeltlich in der eigenen oder in der Wohnung des hilflosen Menschen pflegen, können dafür einen Pflege-Pauschbetrag bekommen. Dieser liegt bei 924 Euro. Auch dies gilt als außergewöhnliche Belastung. Quelle: dpa
Unterhaltszahlungen an bedürftige PersonenSteuerzahler, die eine bedürftige Person – beispielsweise die Großmutter oder ein Kind, für das kein Kindergeld gewährt wird – finanziell unterstützen, können auch dies als außergewöhnliche Belastung geltend machen. „Die Bedürftigkeit muss jedoch nachgewiesen werden“, sagt der Berliner Steuerberater Wolfgang Wawro. „Wenn Eltern ihren Sohn unterstützen, weil dieser zu faul zum Arbeiten ist, gilt er nicht als bedürftig und die Ausgaben wirken nicht steuermindernd.“ Wenn der Sohn aber wegen seines Studiums kein eigenes Einkommen hat, wird die Unterhaltszahlung vom Finanzamt anerkannt. Quelle: dpa
Andere außergewöhnliche BelastungenIm Mantelbogen der Steuererklärung findet sich zudem die Rubrik „andere außergewöhnliche Belastungen“. Als Beispiele werden Ehescheidungskosten, Fahrtkosten behinderter Menschen, Krankheitskosten, Kurkosten und Pflegekosten genannt. „Ehescheidungskosten sind außergewöhnliche Belastungen, weil ohne Gericht und Anwalt eine Ehe nicht geschieden werden kann“, erklärt Steuerberater Wawro. Quelle: dpa
SonderausgabenDie zweite große Kategorie von Ausgaben, die sich steuermindernd auswirken, sind Sonderausgaben. Was dazu zählt, ist in Paragraph zehn des Einkommensteuergesetzes geregelt. „Die Grenzen sind hier relativ starr“, sagt Steuerberater Wawro. „Wie der Name schon sagt, sind das besondere Ausgaben, die – anders als Betriebsausgaben oder Werbungskosten – nicht im Zusammenhang zu den Einkünften oder dem Betrieb stehen.“ Hinter der Begünstigung stecke häufig ein konkretes Interesse des Staates. So lassen sich etwa Versicherungen als Sonderausgaben geltend machen, denn es ist staatlich gewünscht, dass die Bürger für gegen bestimmte Risiken absichern. Zu diesen Versicherungen zählen beispielsweise: Sozialversicherungsbeiträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, Berufsunfähigkeits-/ Erwerbsminderungsversicherung, Unfallversicherung. Sachversicherungen wie Hausrat-, Feuer-, Diebstahl- und Voll- oder Teilkaskoversicherungen beim Auto sowie Rechtschutzversicherungen gehören nicht dazu. Quelle: dpa
AltersvorsorgeFür das Alter vorsorgen lohnt sich doppelt. Denn Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, für berufliche Versorgungswerke und Rürup-Verträge mindern die Steuerlast. Sie können unter der Rubrik Sonderausgaben angegeben werden. Für Alleinstehende werden pro Jahr maximal 20.000 Euro anerkannt (40.000 Euro für Eheleute). Tatsächlich von der Steuerlast abgezogen werden 72 Prozent (für 2011) dieser Ausgaben, also maximal 14.400 Euro. Jedes Jahr erhöht sich der Abzugsprozentsatz um zwei Prozent, bis im Jahr 2025 100 Prozent erreicht sind. Quelle: dpa

Die Steuereinnahmen des Staates steigen etwas stärker als bisher geplant - aber nicht beim Bund. Bis 2017 können alle öffentlichen Haushalte zusammen gegenüber der letzten Mai-Prognose mit einem Zusatzplus von 14 Milliarden Euro rechnen. Das teilte der amtierende Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Donnerstag nach dreitägigen Beratungen des Arbeitskreises Steuerschätzung mit. Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen von Union und SPD sagte Schäuble in Berlin, die Zahlen lieferten keine neuen finanzpolitischen Spielräume. Steuererhöhungen, wie von der SPD gefordert, schloss Schäuble aus: „Es wird mit der Union neue Schulden und höhere Steuern, wie wir das vor der Wahl gesagt haben, nicht geben.“
Von den Steuermehreinnahmen profitieren vor allem die Länder und Kommunen. Auf den Bund entfallen von den zusätzlichen Einnahmen im Vergleich zu letzten Steuerschätzung unterm Strich lediglich 1,6 Euro der Mehreinnahmen. Damit ergibt sich in den ohnehin schwierigen Koalitionsverhandlungen von Union und SPD kein größerer Finanz-Spielraum für neue Ausgaben.
Jetzt müsse die Chance beherzt ergriffen werden, dass der Bund 2014 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlege und 2015 ohne neue Schulden auskomme, sagte Schäuble. Diese Ziele dürften nicht durch „überzogene Ausgabenwünsche“ gefährdet werden: „Auch nicht dadurch, dass wir durch falsche Entscheidungen die grundsätzliche wachstumspolitische Linie gefährden.“ Gewisse Spielräume durch Überschüsse könnten zur Schuldentilgung sowie zu mehr Investitionen in Verkehr, Bildung und familienpolitische Leistungen genutzt werden.
Das für den Bund ernüchternde Ergebnis hatte sich bereits abgezeichnet. „Neue finanzpolitische Spielräume hat uns die aktuelle Steuerschätzung nicht geliefert“, warnte Schäuble mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen, die parallel zur Schätzung im Finanzministerium liefen.

Schon vor den dreitägigen Beratungen der Experten hatte Schäuble gewarnt, die neue Steuerschätzung werde zeigen, dass man nicht im Geld schwimme, so dass es für die Koalitionsverhandlungen nur begrenzte Spielräume gebe. Im bisherigen Finanzplan Schäubles addieren sich die erhofften Überschüsse und damit möglichen Spielräume im Bundeshaushalt bis 2017 bisher auf 15 Milliarden Euro.
Schon die Kosten der Wahlversprechen von Union und SPD summieren sich aber auf mehr als 50 Milliarden Euro im Jahr. Hinzu kommen neue Wünsche der Koalitions-Unterhändler. Die Parteispitzen mahnten die Arbeitsgruppen vor ausufernden Ausgaben und stellten alle Vorhaben vorerst unter Finanzierungsvorbehalt.
Trotz des Dämpfers für die angehenden Koalitionäre steigen die Steuereinnahmen des Staates insgesamt dank der stabilen Wirtschaft und der guten Beschäftigungslage weiter kräftig. Das Aufkommen klettert nach wie vor Jahr für Jahr von Rekord zu Rekord. Im Vergleich zur Mai-Schätzung gibt es aber vorerst keine wesentlichen Besserungen, für den Bund sogar teils leichte Korrekturen nach unten.
Er werde darauf hinweisen, dass die Finanzziffern des Bundes besonders ungünstig seien im Vergleich zu den Zahlen von Ländern und Kommunen, sagte Schäuble mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen. Viele Kommunen stünden nicht schlecht da, andere miserabel. Für diesen Ausgleich aber seien die Länder zuständig.
Für das Jahr 2018 wurde erstmals das Steueraufkommen geschätzt: Dann werden Einnahmen des Staates von insgesamt 731,5 Milliarden Euro erwartet - rund 111 Milliarden mehr als 2013. „Diese Steigerung klingt wahnsinnig aufregend - ist es aber nicht“, sagte Schäuble. Solange die Wirtschaft konstant wachse, werde es jedes Jahr neue Einnahmerekorde geben. Diese brächten allenfalls ein moderates, erträgliches moderates Wachstum zum Ausdruck: „Wir können uns keine großen Sprünge leisten.“

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