Von den Rückständen entfielen 2,7 Milliarden Euro auf offizielle Stundungen; für weitere sieben Milliarden Euro gewährten die Finanzbeamten eine Aussetzung der Vollziehung, insbesondere bei umstrittenen Rechtslagen. Die „echten Rückstände“ betrugen zum Jahreswechsel 6,1 Milliarden Euro. „Das sind 1,15 Prozent des Kassensolls von 524,7 Milliarden Euro“, betont das Bundesfinanzministerium.
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