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Bundesfinanzministerium Steuerentlastungen kosten den Staat Milliarden

Um den Vorgaben des aktuellen Existenzminimumberichts Folge zu leisten, soll der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende angehoben werden. Das verursacht für den Bund Milliardenkosten.

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Grundfreibetrag für Alleinstehende Steuern Geld Quelle: dpa

Die geplanten Steuerentlastungen in diesem und im nächsten Jahr kosten den Staat jährlich bis zu 3,745 Milliarden Euro. Das geht aus dem am Montag bekanntgewordenen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor. Von den Gesamtkosten muss der Bund 1,775 Milliarden Euro schultern, die Länder 1,512 Milliarden und die Kommunen 458 Millionen Euro. Mit den Entlastungen für alle Steuerzahler und Familien werden vor allem Vorgaben des aktuellen Existenzminimumberichts umgesetzt.

Wie bekannt, soll der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende in zwei Stufen bis 2016 um insgesamt 298 Euro auf 8652 Euro im Jahr angehoben werden. Damit hätten Arbeitnehmer etwas mehr Geld, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht.

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Zusätzliche Entlastung gibt es, weil das Kindergeld 2015 um monatlich vier und 2016 um weitere zwei Euro pro Monat erhöht werden soll. Der Kinderfreibetrag soll dieses Jahr um 144 Euro und 2016 um 96 Euro pro Jahr steigen. Schließlich soll der Kinderzuschlag für Geringverdiener ab Juli 2016 um 20 auf monatlich dann 160 Euro angehoben werden.

Die von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) ebenfalls verlangte Anhebung des Freibetrags für Alleinerziehende ist in dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wie erwartet nicht enthalten.

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