Bundesgerichtshof Verjährungsfrist für Kartellgeschädigte aufgehoben

BGH hebt Verjährungsfrist für Kartellgeschädigte auf Quelle: dpa

Der Bundesgerichtshof hat die Verjährungsfrist für Kartellgeschädigte aufgehoben. Finanzieller Ausgleich ist nun auch lange nach dem Vergehen selbst noch in voller Höhe zu leisten.

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Kartellgeschädigte können auch nach Jahren noch mit Schadenersatz rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Verjährungsfrist für einen finanziellen Ausgleich aufgehoben, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Oberlandesgerichte hatten bei alten Kartellfällen unterschiedlich entschieden. Hätte sich der BGH der Argumentation der Gerichte angeschlossen, würden bis zu 50 Prozent der Ansprüche wegfallen.

Eine Baustoffhändlerin hatte gegen einen Zementhersteller geklagt und Ansprüche geltend gemacht. Demnach habe die Klägerin in den Jahren 1993 bis 2002 wegen der Beteiligung des beklagten Unternehmens an einem Kartell überhöhte Preise für Zement gezahlt.

Das Kartellamt hatte 2003 mit insgesamt 649 Millionen Euro Rekordstrafen gegen Zementhersteller verhängt unter anderem gegen HeidelCement und Dyckerhoff. Die Kartellwächter hatten den Konzernen vorgeworfen, über Jahre Absprachen getroffen zu haben, um die Preise hoch zu halten. Sechs Jahre später strich das Oberlandesgericht Düsseldorf die Geldstrafen auf insgesamt 330 Millionen Euro zusammen.

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