Nach dem vom Bundesinnenministerium erarbeiteten Gesetzentwurf, der der WirtschaftsWoche vorliegt, entstehen für die Verwaltung insgesamt Kosten in Höhe von 994 Millionen Euro, wovon 272 Millionen auf den Bund und 722 Millionen auf die Länder entfallen. Den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beziffert das Bundesinnenministerium auf zehn Millionen Euro, während für die Bürger durch die Teilnahme an der Erhebung „ein einmaliger Zeitaufwand von rund 8,2 Millionen Stunden sowie rund 3,1 Millionen Euro einmaliger Sachaufwand entsteht“. Der vorherige Zensus von 2011 hatte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes insgesamt 667 Millionen Euro für Vorbereitung, Erhebung, Aufbereitung und Evaluierung und damit ein Drittel weniger gekostet.
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