Bundeskabinett beschließt höhere Strafen Einbrechern wurde es zu lange zu leicht gemacht

Die Bundesregierung will mit härteren Strafen gegen Einbrecher vorgehen. Doch mit dem neuen Gesetz und ein bisschen Handyüberwachung allein wird der Staat der Einbruchsplage nicht Herr werden. Ein Kommentar.

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Die Politik hat es Kriminellen zu lange zu einfach gemacht. Quelle: dpa

Ein Wohnungseinbruch trifft die Opfer ins Mark. Wenn man nicht mal mehr in den eigenen vier Wänden noch sicher ist, wo dann? Neben dem materiellen Schaden lastet das durchwühlte oder gar verwüstete Zuhause auch auf der Psyche. Und die Einbruchszahlen sind hoch: Union und SPD wissen genau, dass sie auch noch den letzten Vertrauensvorschuss der Bürger in der Inneren Sicherheit verspielen, wenn sie Einbrechern nicht wirksam das Handwerk legen.

Insofern ist es nur konsequent und überfällig, dass sich das Bundeskabinett am Mittwoch auf härtere Strafen geeinigt hat. Für die Opfer ist kein einziger Einbruch ein „minderschwerer Fall“. Das spiegelt sich, wenn der Bundestag nun rasch abstimmt, bald auch im Gesetz wider. Milde war und ist hier das falsche Signal an Kriminelle und animiert zu Wiederholungstaten.

Abhaken können die Innenpolitiker aus Bund und Ländern das Thema damit aber noch lange nicht. Auch eine mindestens einjährige Haftstrafe wird kriminelle Banden aus Osteuropa, die Einbruchsdiebstahl schon länger als neuen Geschäftszweig entdeckt haben, wohl kaum abschrecken. Die Hintermänner werden auch weiter genug Handlanger finden, die mit der Aussicht auf den schnellen Euro dieses Risiko nicht scheuen.

Und: Vor Gericht verurteilt werden kann nur, wer auch erwischt wird. Von den gut 151.000 Wohnungseinbrüchen des vergangenen Jahres wurden nur magere 16,9 Prozent aufgeklärt – und das heißt auch nicht in jedem Fall, dass der Täter auch gefasst wurde. Es kann helfen, dass die Fahnder nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes jetzt auch gespeicherte Handydaten auswerten dürfen. Doch in der Regel sind die Täter dann längst über alle Berge.

Der wirksamste Schutz gegen Einbrecher ist immer noch, wenn der starke Staat Gesicht zeigt. Dass in den Vierteln eine Polizeiwache nach der anderen verschwindet und kaum noch Streifen in den Straßen patrouillieren, kann von Kriminellen nur als Einladung verstanden werden. Wenn in Wiesbaden (Hessen) reihenweise Wohnungen leergeräumt werden und einen Tag später in Mainz (Rheinland-Pfalz), dann sollte die Polizei auch erkennen, dass hier möglicherweise Serientäter am Werke sind. Und mit der Ermittlungsarbeit nicht an der Grenze des eigenen Bundeslandes aufhören.

Die Innere Sicherheit ist ein Thema, das die Bürger bewegt. Schon bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am kommenden Sonntag kann es mit wahlentscheidend sein. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist in Artikel 13 des Grundgesetzes geregelt. Er schützt die Bürger vor dem Staat. Nun sollte der Staat aber auch wieder die Wohnungen der Bürger schützen. Die Politik hat es Einbrechern viel zu lange viel zu leicht gemacht.

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