Bundeskabinett Widerstand gegen Schäubles Gesetzentwurf zur Geldwäsche

Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geplante Reform der Geldwäschebekämpfung ist kurzfristig von der Tagesordnung im Bundeskabinett genommen und zunächst auf nächste Woche verschoben worden.

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Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) Quelle: dpa

Innerhalb der Regierung meldete insbesondere das Bundesinnenministerium Bedenken an, berichtet die WirtschaftsWoche aus Regierungskreisen. Außerdem befürchten Industrieverbände zusätzliche Kosten für die Wirtschaft. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass neben Finanzdienstleistern auch Immobilienmakler, Notare, Juweliere, Autohändler oder Auktionshäuser verdächtige Kunden melden müssen.

Verdächtig seien dabei Kunden, die Immobilien, Schmuck, Autos, Gold oder Kunstwerke kaufen, die Beträge über 10.000 Euro bar entrichten und sogenannte „PeP“ – politisch exponierte Personen. Dazu zählen neben ausländischen Potentaten aber auch gewöhnliche Verbandsdirektoren. Auf Kritik stößt zudem der Plan eines neuen Transparenzregisters, das für alle Unternehmen die dahinter stehenden Eigentümer („wirtschaftlich Berechtigte“) offenlegt. Händler und Banker sollen dann bei jedem Geschäft dieses Register befragen und dafür noch eine Gebühr zahlen müssen.

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Autoverkäufer, Juweliere, Makler und natürlich Banker sollen potenzielle Geldwäscher aufspüren und dafür auch noch bezahlen – so will es Finanzminister Schäuble.
von Christian Ramthun
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