Bundesrat Keine Mehrheit für sichere Herkunftsländer

Algerien, Tunesien und Marokko zählen nicht als sichere Herkunftsländer. Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Das Gesetz wurde auf Bayerns Wunsch hin auf die Tagesordnung gesetzt.

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Algerien, Tunesien und Marokko zählen auch weiterhin nicht als sichere Herkunftsländer. Quelle: dpa

Berlin Der Bundesrat hat am Freitag erwartungsgemäß den Gesetzentwurf der Bundesregierung durchfallen lassen, Algerien, Tunesien und Marokko zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Der Entwurf erhielt nicht die notwendige Mehrheit von 35 der insgesamt 69 Stimmen in der Länderkammer. Bis auf Baden-Württemberg hatten Landesregierungen mit grüner und auch Linken-Beteiligung Bedenken gegen den Entwurf der schwarz-roten Bundesregierung. Bundesregierung oder Bundestag können nun noch den Vermittlungsausschuss anrufen.

Im März vergangenen Jahres hatte der Bundesrat erstmals zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Im Mai verabschiedete dann der Bundestag das Gesetz ohne Änderungen. Im Bundesrat kam es bislang nicht zu einer Abstimmung. Das Vorhaben war im Juni 2016 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden, weil keine Mehrheit dafür anzusehen war. Auf Antrag Bayerns befasst sich der Bundesrat am 10. März erneut mit der umstrittenen Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als „sichere Herkunftsländer“.

Damit könnten Asylanträge von Personen aus diesen Ländern als offensichtlich unbegründet abgelehnt und die Verfahren beschleunigt behandelt werden. Sichere Herkunftsländer sind Staaten, von denen angenommen wird, dass es dort keine politische Verfolgung oder unmenschliche Bestrafungen gibt.

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