Bundesrat Keine Privatisierung im Nahverkehr

Um Beschäftigte und Umwelt zu schützen, hat der Bundesrat beschlossen, drohende Privatisierungen im öffentlichen Personennahverkehr zu verhindern. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll im Bundestag eingebracht werden.

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Der Bundesrat entschied am Freitag, dass der öffentliche Personennahverkehr nicht privatisiert werden soll. Quelle: dpa

Berlin Die Länder wollen drohende Privatisierungen im öffentlichen Personennahverkehr zu Lasten von Beschäftigen und Umwelt verhindern. Der Bundesrat beschloss am Freitag, einen entsprechenden Gesetzentwurf von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg im Bundestag einzubringen.

Hintergrund ist eine Regelung im Personenbeförderungsgesetz, die bei einer Novelle 2013 in Kraft trat. Ein Unternehmen kann sich seither den Zuschlag für die Verkehrsdienstleistung sichern. Dazu muss es sich verpflichten, das Netz ohne Subventionen zu betreiben.

Verdi-Chef Frank Bsirske sagte der Deutschen Presse-Agentur (Donnerstag), diese Privatisierung sei vor allem für große Konzerne interessant. Private Verkehrsunternehmen, die von den Kommunen mit der Beförderung beauftragt würden, erhofften sich Kostenvorteile durch Lohndumping und das Unterlaufen von Sozial- und Qualitätsstandards.

Nach den Worten des Gewerkschaftsvorsitzenden könnten von der Privatisierungswelle Zehntausende Beschäftigte in den kommunalen Nahverkehrsunternehmen, aber auch in mittelständischen privaten Busunternehmen betroffen sein.

Verdi verlange zusammen etwa mit den kommunalen Spitzenverbänden die Möglichkeit, für Kommunen „Qualitätsvorgaben machen zu können“, erläuterte Bsirske. Kommunen müssten „Sozial- und Umweltstandards vorgeben können, an die sich dann auch alle Anbieter halten müssen“.

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