Bundesrechnungshof-Bericht 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr: Das Risiko für Korruption steigt

100 Milliarden Sondervermögen der Bundeswehr Quelle: imago images

100 Milliarden Euro soll die Bundeswehr für eine bessere Ausrüstung bekommen. Doch der Bundesrechnungshof warnt vor Defiziten und falschen Prioritäten – und empfiehlt mehr „80-Prozent-Lösungen“.   

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Die Bundeswehr braucht dringend neue schwere Transporthubschrauber. Das alte Modell CH-53G nutzt sie seit 1972, also seit 50 Jahren. Doch statt ein Modell von der Stange zu wählen, das auch acht andere Nato-Nationen fliegen, wurden beim Hersteller rund 1500 Extra-Wünsche eingereicht, am Ende platzte der Deal mit den Amerikanern – eine Bruchlandung, die nur ein Beispiel ist für die mangelhafte Beschaffung bei der Bundeswehr.

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100 Milliarden Euro will die Regierung extra ausgeben, um die Truppe zu stärken. Doch rund sechs Wochen nach der „Zeitenwende“-Rede von Kanzler Olaf Scholz (SPD) im Bundestag gibt es noch immer keine konkrete Planung für das angekündigte „Sondervermögen“. Allerdings warnt der Bundesrechnungshof (BRH) bereits jetzt eindringlich, die bisherigen Fehler bei der Beschaffung zu wiederholen – und fordert, die Korruptionsprävention zu verbessern. 

2400 Posten gelten als „besonders korruptionsgefährdet“

Bereits in den vergangenen Jahren hat der BRH immer wieder Defizite bei der Beschaffung und Korruptionsprävention beklagt. Im Fokus steht dabei das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, eines der größten Beschaffungsämter des Bundes. Über rund 14 Milliarden Euro Haushaltsmittel hat das Amt mit Sitz in Koblenz 2021 verfügt, von den rund 7000 Dienstposten stuft das Beschaffungsamt laut BRH 2400 Dienstposten als besonders korruptionsgefährdet ein.

Nach einer 2004 erlassenen Richtlinie sollen Beschäftigte, die öffentliche Aufträge vergeben, nicht länger als fünf Jahre auf einem besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten tätig sein. Denn wenn sie jahrelang dieselbe Aufgabe wahrnehmen, steigt das Korruptionsrisiko. Nur in seltenen Fällen kann diese Verweildauer verlängert werden – doch sind die Ausnahmen offensichtlich eher die Regel, wie der Bericht des Bundesrechnungshofs zeigt. „Seit Jahren mangelhaft“, lautet das Fazit über die Korruptionsprävention im Beschaffungsamt deshalb auch einem aktuellen Bericht, der am Dienstag veröffentlicht worden ist.      

 

„Das Risiko von Korruption steigt“

So hatte der BRH schon 2011 festgestellt, dass einzelne Beschäftigte des Beschaffungsamtes bis zu 28 Jahre besonders korruptionsgefährdete Dienstposten innehatten. Bei einer Stichprobe 2020 zeigten sich erneut Mängel. Bei 27 von 35 geprüften Posten wurde die vorgeschriebene Verwendungsdauer von fünf Jahren teils deutlich überschritten. Das Verteidigungsministerium bestreitet, die Einhaltung der Richtlinie nicht zu kontrollieren. Doch Bundesrechnungshofpräsident Kay Scheller bleibt bei seiner Kritik: „Das Risiko von Korruption steigt, weil sich die Bundeswehr nicht an die selbst geschaffenen Regeln hält“, sagte er am Dienstag.

Zwar sind dem BRH keine aktuellen Korruptionsfälle bekannt, doch mit Blick auf die neuen Milliardentöpfe ist eine bessere Prävention aus Schellers Sicht dringend notwendig. Ohnehin sieht der Bundesrechnungshof das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen kritisch.

Eine Kernaufgabe gehöre in den Kernhaushalt

So sei es zwar wichtig, „die Bundeswehr so auszustatten, dass die Truppe ihren Kernauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung erfüllen kann“, sagte Scheller am Dienstag. Denn äußere Sicherheit sei eine staatliche Kernaufgabe – aber gerade deshalb gehöre Finanzierung dieser Kernaufgabe „in den Kernhaushalt, nicht in ein Sondervermögen“.

Sondervermögen schaffen aus Sicht des Bundesrechnungshofs Intransparenz. „Sie vernebeln Haushaltswahrheit und -klarheit“, warnt Scheller, sie würden Schuldenregel unterlaufen. Wenn das Beispiel Schule mache, wenn das Instrument Sondervermögen auf immer weitere Kernaufgaben des Bundes, auf weitere Politikbereiche übertragen und ausgeweitet würde, „droht die Schuldenregel zu einem finanzpolitischen Feigenblatt zu verkommen“, betont Scheller: „Deshalb darf es hier keinen Dammbruch geben“.  

von Melanie Bergermann, Max Biederbeck, Rüdiger Kiani-Kreß, Anton Riedl, Thomas Stölzel

Eine Alternative zum Sondervermögen wäre etwa gewesen, die Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigungen für das Verteidigungsministerium zu erhöhen. Umso wichtiger sei nun eine klare Abgrenzung zwischen dem ursprünglichen Haushaltsplan und dem Sondervermögen, dazu müsse transparent sein, ob und welche Folgekosten aus dem Sondervermögen zu decken seien. Beispielsweise für Infrastruktur oder den Betrieb eines Waffensystems.

Weniger „Goldrandlösungen mit Diamanten“ 

Um die Mittel möglichst wirksam einzusetzen und Fähigkeitsdefizite zu vermeiden, fordert der Bundesrechnungshof die Bundeswehr auf, besser zu priorisieren und mehr zu kooperieren. „Das Motto ,Breite vor Tiefe‘ führt andernfalls zu Streitkräften, die alles können, davon aber wenig richtig“, warnt Scheller.  

Wie bei der Beschaffung des schweren Transporthubschraubers lasse die Bundeswehr häufig Rüstungsgüter entwickeln, obwohl es bereits geeignete Produkte gebe, die Folge: lange Entwicklung, explodierende Kosten und eingeschränkte Leistungsfähigkeit. Oft würden der Bundeswehr „80-Prozent-Lösungen“ mehr helfen als aufwendige und risikobehaftete Eigenentwicklungen. 

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Solche „Goldrandlösungen mit Diamanten“ soll es künftig also seltener geben – ob und wie sich das Verteidigungsministerium an die Empfehlungen hält, wird sich erst mit den konkreten Projekten aus dem Sondervermögen zeigen. Zeitnah soll immerhin darüber entschieden werden, welchen schweren Transporthubschrauber die Bundeswehr nun künftig fliegt.


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