Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) kann seine Aufgaben insbesondere bei der Prüfung großer Unternehmen nicht erfüllen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof in zwei unveröffentlichten Berichten, die der WirtschaftsWoche vorliegen. So habe das BZSt bei den knapp 200.000 großen Unternehmen 2020 nur in gut 1000 Fällen abschließend mitgewirkt. Der Rechnungshof spricht von einer „enorm“ geschwächten Schlagkraft. „Eine effektive Mitwirkung der Bundesbetriebsprüfung ist so nicht möglich“, konstatieren die Prüfer.
Einer der Gründe liege in einem massiven Personalmangel. Auch verfüge das BZSt, das Bundesfinanzminister Christian Lindner untersteht, über eine nur „unvollständige Betriebsdatei“ mit einem direkten Zugriff auf lediglich neun Prozent aller Großbetriebe (Stand August 2021).
Für Thomas Eigenthaler, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, ist das BZSt neben der Geldwäschebekämpfungseinheit FIU die zweite Großbehörde im Verantwortungsbereich des Bundesfinanzministers, „wo die Erwartungen deutlich verfehlt werden“. In beiden Fällen ließen Quantität und Qualität zu wünschen übrig. Für eine gleichmäßige Besteuerung ist es laut Eigenthaler jedoch wichtig, dass das BZSt gründlich grenzüberschreitende Steuergestaltungen prüft. Das gelte auch für die geplante globale Mindestbesteuerung.
Eigenthaler: „Die dafür nötige Kontrollplattform liegt nicht vor.“ Die massiven Defizite der Bundessteuerverwaltung seien überall zu spüren, sagt der CSU-Bundestagsabgeordnete und Steuerberater Sebastian Brehm der WirtschaftsWoche. So würden internationale Verständigungsverfahren mit Steuerbehörden in anderen Staaten oder Großbetriebsprüfungen „unzumutbar lange dauern“. Umso unverständlicher sei es, dass die Ampelkoalition nun das BZSt auch noch mit Kontrollmitteilungen bei nationalen Steuergestaltungen überfrachten wolle.