Bundesregierung BDI kritisiert geplante Unternehmensstrafen

Bundesjustizministerin Katarina Barley Quelle: AP

Katarina Barley will bald ein neues Unternehmensstrafrecht einführen, dass empfindliche Strafen vorsieht. Der BDI sieht darin eine "unnötige Kriminalisierung der Wirtschaft".

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Die Pläne der Bundesregierung, ein scharfes Sanktionsrecht für Unternehmen einzuführen, stoßen in der Industrie auf deutliche Kritik. „Der BDI lehnt die Schaffung eines Unternehmensstrafrechts ab“, sagte eine Sprecherin des Bundesverbands der deutschen Industrie auf Anfrage. Die von Bundesjustizministerin Katarina Barley im Handelsblatt geäußerte Erwartung, dass „die Einführung von Unternehmenssanktionen nicht viel Widerstand“ erfahren werde, bewahrheitet sich demnach nicht.  

Eine Sprecherin des BDI sagte auf Anfrage: „Geltendes Recht bietet bereits jetzt umfassende Sanktionsmöglichkeiten sowohl gegenüber Einzelpersonen als auch gegenüber Unternehmen: Die an der Manipulation beteiligten Personen können strafrechtlich belangt werden. Gegen das Unternehmen selbst können Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht verhängt werden.“

Allerdings sind nach geltendem Recht die möglichen Geldbußen auf zehn Millionen Euro pro Unternehmen gedeckelt. Dies ist der Bundesregierung laut Koalitionsvertrag „für kleinere Unternehmen zu hoch und für große Konzerne zu niedrig“. Im Bundesjustizministerium wird nun, wie Ministerin Katarina Barley (SPD) gestern im Handelsblatt-Interview klarmachte, an einem Gesetz gearbeitet, das für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro Strafen von bis zu 10 Prozent des Umsatzes vorsieht, wenn dort nicht nur von einzelnen Mitarbeitern, sondern systematisch betrogen wurde.

In der SPD wurden sogar Stimmen laut, die in besonders schweren Fällen die Auflösung von Betrieben fordern. Bislang liegt es im Ermessen der zuständigen Behörden, ob neben den einzelnen Mitarbeitern auch das ganze Unternehmen sanktioniert wird.

Beim BDI hält man das für unnötig. „Unternehmen haben aus Reputationsgründen ein originäres Eigeninteresse, Rechtsverstöße zu vermeiden. Sanktionen gegen juristische Personen treffen nicht nur die Organisation selbst, sondern empfindlich auch Unbeteiligte wie Arbeitnehmer, Zulieferer, sonstige Vertragspartner oder Kunden. Unternehmensstrafrecht kriminalisiert ganze Unternehmen für Rechtsverstöße einzelner Mitarbeiter. Entsprechende Eintragungen in Registern haben eine fatale Prangerwirkung“, sagte die Sprecherin.

Nach Ansicht des BDI kann Wirtschaftskriminalität im Rahmen des bestehenden Rechts ausreichend bekämpft werden. „Unternehmensstrafrecht bietet dagegen keineswegs eine Garantie für eine bessere Rechtseinhaltung – führt aber zu unnötiger Kriminalisierung der Wirtschaft.“ Statt staatlicher Strafen wünscht man sich beim BDI eine „Regelung zur bußgeldmildernden Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen.“ Laut Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung gesetzliche Anreize zur Aufklärungshilfe durch unternehmensinterne Ermittlungen („Internal Investigations“) und zur anschließenden Offenlegung der hieraus gewonnenen Erkenntnisse.

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