Bundestag Schleppende Transparenz zu Nebeneinkünften der Abgeordneten

Eigentlich sollte mit der neuen Bunderegierung Transparenz in die Nebeneinkünfte der Abgeordneten einkehren Quelle: imago images

Als Reaktion auf die Maskenskandale hat der Bundestag die Transparenzregeln für die 737 Parlamentarier verschärft. Doch mehr als ein Jahr nach der Wahl sind die Angaben über die Nebentätigkeiten noch immer nicht vollständig veröffentlicht – eine Blamage für den Bundestag.

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Dass gewählte Parlamentarier sich mit sechsstelligen Summen dafür bezahlen ließen, bei der Beschaffung von Masken hilfreich zu sein, hat während der Pandemie für große Empörung gesorgt. Entsprechend strikt fiel die Neuregelung aus, die der Bundestag nach der Wahl für den Umgang mit Nebentätigkeiten beschlossen hatte.

Ab dieser Legislaturperiode müssen die Abgeordneten ihre gesamten Nebeneinkünfte auf Cent und Euro angeben. Außerdem sind sie verpflichtet, der Bundestagspräsidentin alle Nebentätigkeiten zu melden, die mehr als 1000 Euro monatlich oder 3000 Euro jährlich einbringen – davor lag die Jahresgrenze noch bei 10.000 Euro.

Außerdem ist es einem Mitglied des Bundestags (MdB) untersagt, Geldspenden anzunehmen oder gegen Bezahlung als Lobbyist tätig zu werden. Abgeordnete, die ein Unternehmen führen oder an einer Firma beteiligt sind, müssen Anteile an Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften schon ab fünf Prozent melden – zuvor lag die Schwelle bei 25 Prozent. Diese Anteile werden im Rahmen der Transparenzoffensive ebenso veröffentlicht wie die Einnahmen aus Firmenbeteiligungen – das gleiche gilt für Dividenden, Gewinnausschüttungen oder Aktienoptionen.

Der frühere Bundesverkehrsminister und heutige CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Ramsauer hält die ganze Neuregelung für „völlig überzogen“. Man dürfe sich nicht wundern, wenn künftig das Parlament nur noch aus Lehrern oder Angehörigen des öffentlichen Dienstes bestehe, nicht aber mehr aus Unternehmern, kritisiert Ramsauer. „Außerdem ist alles so kompliziert, dass es einfach nicht funktioniert“.

Beteiligung an Familienunternehmen

Ramsauer, seit 32 Jahren direkt gewählter Abgeordneter aus dem Wahlkreis Traunstein, ist an einem Familienunternehmen beteiligt. Der promovierte Wirtschaftswissenschaftler und gelernte Müllermeister findet es nicht in Ordnung, sämtliche Beteiligungsverhältnisse und Gewinne des Familienbetriebs im Bereich Mühlen veröffentlichen zu müssen.

Ramsauer ist nicht der einzige MdB, der die neuen Transparenzpflichten kritisch sieht. Die Angaben der 737 Abgeordneten sind bis heute immer noch niccht vollständig veröffentlicht - und das obwohl seit der Wahl mehr als ein Jahr vergangen ist und die Frist zur Meldung bereits am 26. Januar abgelaufen war. „Die an vielen Stellen geforderten Angaben sind komplexer geworden“, erklärt ein Sprecher des Bundestages auf Anfrage. „Dies führt dazu, dass auch bei den wiedergewählten Abgeordneten eine Neuerhebung aller geforderten Angaben mittels eines umfangreichen Fragebogens vorzunehmen war“. Da die Veröffentlichung unrichtiger Angaben vermieden werden solle, „geht Sorgfalt vor Schnelligkeit“, so der Sprecher. Außerdem seien die vom Ältestenrat beschlossenen Ausführungsbestimmungen erst am 13. Mai in Kraft getreten.

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Für Ramsauer zeigt der extrem schleppende Rücklauf, dass die Parlamentarier die Komplexität der Regeln ablehnen. „Wenn es in dem Tempo weitergeht, ist am Ende der Legislaturperiode vielleicht etwas mehr als die Hälfte der Abgeordneten erfasst, die anderen nicht“, sagt der CSU-Veteran. Für den Bundestag und sein Ringen um Transparenz wäre das eine echte Blamage.

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