Bundestag Kritik am Gesetz zum Schutz von Polizisten

Bundesjustizminister Heiko Maas hat in einer Rede im Bundestag einen stärkeren Schutz von Polizisten und Rettern gefordert. Die Union forderte sogar eine noch stärkere Schutzausweitung. Die Anwälte halten davon nichts.

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Die CDU geht im Thema der gesetzlichen Ausweitung von Schutzmaßnahmen noch weiter, indem sie auch Jobcenter und Ausländerbehörde einschließt. Quelle: dpa

Berlin Bundesjustizminister Heiko Maas hat im Bundestag für seinen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Polizisten, Rettern und Feuerwehrleuten geworben. „Wir haben mittlerweile jedes Jahr über 60.000 Angriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“, sagte der SPD-Politiker am Freitag bei der ersten Beratung des Entwurfs im Parlamentsplenum. „Das geht nicht nur mit Beleidigungen los, es handelt sich vielfach auch um körperliche Gewalt.“ Dieser Entwicklung dürfe nicht tatenlos zugeschaut werden.

Maas plant unter anderem, tätliche Übergriffe künftig schon dann mit bis zu fünf Jahren Haft zu bestrafen, wenn sie sich gegen Polizisten richten, die mit „einfachen Diensthandlungen“ wie Streifenfahrten und Unfallaufnahmen beschäftigt sind. Bisher droht dies nur bei „Vollstreckungshandlungen“ wie Festnahmen. Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth regte eine Ausweitung der Schutzmaßnahmen etwa auch auf Mitarbeiter in Jobcentern und Ausländerbehörden an.

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Frank Tempel, wies auf Kritik von Verbänden wie dem Deutschen Anwaltverein an dem Entwurf hin. „Fehlende Straftatbestände sind nicht die Ursache für Gewalt, und neue Straftatbestände werden diese Gewalt auch nicht minimieren.“ Er mahnte eine konsequente Anwendung bestehender Gesetze an.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte als unnötig und unverhältnismäßig bewertet. „Es wird der falsche Eindruck erweckt, Polizisten und Rettungskräfte seien bislang durch das Strafrecht nicht ausreichend geschützt“, sagte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg. „Das ist mitnichten der Fall: Jede Anfeindung, Aggression oder Gewalt gegen Polizisten kann auch jetzt schon hart bestraft werden - Geld und Haftstrafen sind möglich.“

Die darin geplante Strafandrohung von drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft nannte Schellenberg im Vergleich zur verbotenen Handlung unverhältnismäßig. Unter Strafe gestellt werden solle jeder tätliche Angriff. „Nach dem juristischen Verständnis liegt ein solcher Angriff auch vor, wenn der Angegriffene weder Schmerzen noch Verletzung davon trägt.“ Daher müsste ein einfaches Schubsen nach den Maas-Plänen bereits mit einer Gefängnisstrafe sanktioniert werden. Der Anwaltverein forderte mehr Investitionen in Personal und Ausstattung.

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