




Ab Januar nächsten Jahres gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Die Reform der großen Koalition wurde am Donnerstag vom Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet. Für einzelne Branchen gelten allerdings Übergangslösungen bis Ende 2016. Insgesamt votierten in namentlicher Abstimmung 535 Abgeordnete für das Gesetz, fünf stimmten dagegen. 61 Parlamentarier enthielten sich. Kommende Woche muss noch der Bundesrat grünes Licht geben.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sagte, die Koalition setze nach mehr als zehnjähriger politischer Debatte mit dem flächendeckenden Mindestlohn einen "Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland". Der Mindestlohn gelte gleichermaßen in Ost und West. Keine einzige Branche werde ausgenommen.
Linke und Grüne kritisierten insbesondere die geplanten Ausnahmen für unter 18-Jährige sowie für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach der Aufnahme eines Jobs. Kein Mindestlohn fällt auch für Praktika von bis zu drei Monaten während einer Ausbildung oder eines Studiums an. Zeitungsverleger müssen für ihre Zusteller erst ab 2017 8,50 Euro zahlen, vorher können sie den Verdienst reduzieren. Bei Saisonarbeitern können Kost und Logis verrechnet werden. Die Lohnuntergrenze wird ab 2016 von einer Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern festgesetzt. Zum 1. Januar 2017 könnte der Mindestlohn damit über 8,50 Euro steigen.