Bundestag Neues Gesetz soll Steueroasen trockenlegen

Betriebs- und Werbungskosten sollen bei grenzüberschreitenden Geschäften nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sich die jeweiligen Staaten an internationale Steuerstandards halten. Quelle: dpa

Die Kapitalflucht in sogenannte Steueroasen soll unattraktiver werden. Grundlage dafür ist eine schwarze Liste der EU – allerdings ist diese umstritten.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Deutschland verschärft die Gangart gegen Steuerhinterzieher, die ihr Vermögen im Ausland verstecken. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend ein Gesetz, das die Kapitalflucht in sogenannte Steueroasen unattraktiver machen soll.

Wenn der Bundesrat der Neuregelung ebenfalls zustimmt, können Betriebs- und Werbungskosten bei grenzüberschreitenden Geschäften nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sich die jeweiligen Staaten an internationale Steuerstandards halten. Zudem werden Regelungen zur Quellensteuer verschärft, die bei Kapitalerträgen im Ausland anfällt. Durch die Maßnahmen wolle man die „Wohlfühlorte für Steuerflüchtlinge“ trockenlegen, erklärte der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler.

Grundlage ist eine „Schwarze Liste“ der EU, wo „nicht kooperative Länder und Gebiete“ aufgeführt werden, die aus Brüsseler Sicht Steuerhinterziehung oder unfairen Steuerwettbewerb erleichtern. Dort stehen zwölf Staaten wie etwa Panama, Fidschi und die Seychellen. Diese Liste ist allerdings umstritten – vor allem, weil sie keine Steueroasen innerhalb der EU enthält. So beklagte der FDP-Abgeordnete Markus Herbrand, die aufgeführten Gebiete seien für weniger als zwei Prozent der weltweiten Steuereinbußen verantwortlich. Auch Stefan Schmidt von den Grünen bemängelte, die „Schwarze Liste“ sei „mehr Lücke als Liste“.

Mehr zum Thema: Die Kapitalflucht in sogenannte Steueroasen soll unattraktiver werden – doch besser wird die Welt dadurch nicht. Grundlage ist eine umstrittene schwarze Liste der EU. Mehr konnte Olaf Scholz nicht erreichen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%