Bundestag Opposition kritisiert Union wegen gescheiterter Wahlrechtsreform

Die Oppositionsparteien werfen der Union vor, einen Kompromiss für ihren eigenen Vorteil verhindert zu haben. Die SPD zeigt sich weiterhin gesprächsbereit.

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Der Vorschlag, bis zu 15 Überhangmandate grundsätzlich nicht auszugleichen, sei laut Stefan Ruppert (FDP) ein „parteipolitischer Bonus zu Lasten der Steuerzahler“. Quelle: dpa

Berlin FDP, Linke und Grüne machen die Unionsparteien für das vorläufige Scheitern der geplanten Wahlrechtsreform verantwortlich. CDU und CSU hätten einen Kompromiss für ihren eigenen parteipolitischen Vorteil verhindert, sagte FDP-Fraktionsgeschäftsführer Stefan Ruppert am Mittwoch in Berlin.

Der Vorschlag, bis zu 15 Überhangmandate grundsätzlich nicht auszugleichen, sei ein „parteipolitischer Bonus zu Lasten der Steuerzahler“. Auch der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Friedrich Straetmanns, bemängelte, die Union wäre der einzige Profiteur einer solchen Gesetzesänderung gewesen. Zuvor war bekannt geworden, dass eine von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble eingerichtete Arbeitsgruppe, die die Verkleinerung des Parlaments zum Ziel hatte, keine Einigung erzielen konnte.

Neben dem teilweisen Verzicht auf Ausgleichsmandate hatte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) nach Teilnehmerangaben auch vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise nur moderat von 299 auf 270 abzusenken. Britta Haßelmann von den Grünen hält dies jedoch für nicht ausreichend. Wer am personalisierten Verhältniswahlrecht festhalten wolle, könne nicht Nein zu einer deutlichen Wahlkreis-Reduzierung sagen.

Auch die SPD bedauert das vorläufige Scheitern der Bemühungen um eine Wahlrechtsreform, bleibt aber gesprächsbereit. „Die SPD strebt weiterhin eine Lösung an und sieht grundsätzlich Chancen für eine Einigung“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Carsten Schneider am Mittwoch in Berlin. „Die Basis für eine solche Einigung kann allerdings nicht ein Vorschlag sein, der einseitig eine Partei beziehungsweise Fraktion bevorteilt. Entscheidend ist, dass das Wahlrecht die Sitze entsprechend der Stimmverhältnisse nach dem Wählervotum abbildet.“

Schneider betonte, das Wahlrecht sei eine zentrale Grundlage für die Funktionsfähigkeit der Demokratie. „Mit Änderungen sollten wir sensibel umgehen und in bewährter Weise einen überparteilichen Konsens suchen.“ Er bedauere, „dass der Bundestagspräsident mit seiner selbstgestellten Aufgabe gescheitert ist, einen überparteilichen Konsens herzustellen“.

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