Die Pflegeberufe in Deutschland sollen attraktiver werden. Der Bundestag verabschiedete dazu am Donnerstagabend eine von Gesundheitsminister Jens Spahn und Familienministerin Franziska Giffey eingebrachte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die zur Umsetzung der 2017 verabschiedeten Reform der Pflegeberufe wichtig ist.
Mit der Reform soll das in mehreren Bundesländern noch übliche Schulgeld im Pflegesektor wegfallen und eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Konkret sieht das vor einem Jahr verabschiedete Gesetz vor, dass zunächst eine zweijährige fächerübergreifende Ausbildung angeboten wird. Danach entscheiden die Auszubildenden, ob sie im dritten Jahr die generalistische Ausbildung mit einem bestimmten Schwerpunkt fortsetzen und den Abschluss der "Pflegefachfrau" beziehungsweise des "Pflegefachmanns" erwerben wollen. Sie können aber auch im Bereich der Kinderkranken- oder der Altenpflege einen klassischen Abschluss machen. Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege soll es künftig nicht mehr geben. Fachkräfte mit generalistischer Ausbildung sollen künftig in allen drei Berufsfeldern einsetzbar sein.
Die Neuregelung soll unter anderem mehr Berufs- und Aufstiegschancen bieten. Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020. Die Verordnung muss noch vom Bundesrat gebilligt werden