Bundestag Schäuble zieht Umsetzung des Karlsruher EZB-Urteils an sich

Das Bundesverfassungsgericht hat die billionschweren Anleihe-Käufe der EZB als grundgesetzwidrig eingestuft. Bundestagspräsident Schäuble sieht sich nun in der Pflicht.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der Bundestagspräsident will das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Quelle: dpa

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) laut „Süddeutscher Zeitung“ zur Chefsache gemacht. Der CDU-Politiker habe eine streng vertrauliche Gesprächsrunde gegründet, die sich zügig auf die Umsetzung der komplizierten Auflagen des Gerichts einigen solle, berichtete die Zeitung am Donnerstag vorab. Schäuble sehe sich in der Pflicht, die an den Bundestag gerichtete Aufforderung zu erfüllen, hieß es unter Berufung auf Teilnehmer.

In der Runde sei jede Fraktion vertreten sowie die Ausschüsse für Europa, Recht, Haushalt und Finanzen. Erstmalig sei in der vergangenen Sitzungswoche beraten worden, das nächste Treffen sei für den kommenden Donnerstag terminiert. Schäubles Runde müsse sich kommende Woche auf das Prozedere einigen, damit das Parlament vor der Sommerpause die Antwort beraten könne.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Mai die billionschweren Aufkäufe von Staatsanleihen der Euro-Länder durch die EZB als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Damit stellte es sich gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der Ende 2018 zu dem Ergebnis kam, dass die Käufe nicht gegen EU-Recht verstoßen. Der EZB-Rat müsse nun in einem neuen Beschluss zeigen, dass das Kaufprogramm verhältnismäßig sei, hatte es aus Karlsruhe geheißen. Ansonsten sei es der Bundesbank untersagt, nach einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten daran teilzunehmen. Bundesregierung und Deutscher Bundestag seien verpflichtet, der bisherigen Handhabung des EZB-Aufkaufprogramms entgegenzutreten.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%