Berlin Die erste Sitzung des 19. Deutschen Bundestages am Dienstag folgt einem festen Ritual: Ansprache des Alterspräsidenten, Wahl des Bundestagspräsidenten und dessen Rede, dann Wahl der sechs Stellvertreter, danach Empfang für die Abgeordneten. Spannung kommt dieses Mal bei den Vizepräsidenten auf.
Die AfD hat für ihre Fraktion Albrecht Glaser vorgeschlagen, der wegen seiner Äußerungen über den Islam in anderen Fraktionen auf Ablehnung stößt. Der einstige CDU-Politiker hatte dafür plädiert, Muslimen das Grundrecht auf Religionsfreiheit zu entziehen.
Bei CDU/CSU, SPD, FDP, Linken und Grünen heißt es, den Abgeordneten sei ihr Abstimmungsverhalten freigestellt. Bei der SPD gibt es eine Empfehlung, mit Nein zu stimmen. Auch bei den Linken lautet ein Fraktionsbeschluss darauf, Glaser nicht zu wählen. Bei Union, FDP und Grünen haben die Spitzen der Fraktionen in persönlichen Äußerungen deutlich gemacht, dass sie Glaser für nicht wählbar halten.
Fakt ist: Jede der sechs Fraktionen steht ein Parlamentsvize-Posten zu. Darauf hatten sich die Fraktionsspitzen verständigt. Gewählt werden sie durch so sogenannte „verbundene Einzelwahl“, das heißt in einem Wahlgang mit einem Stimmzettel, auf dem für alle sechs Namen jeweils Ja, Nein oder Enthaltung möglich sind.
Der AfD-Politiker benötigt in den ersten beiden Wahlgängen die Stimmen der Mehrheit aller Abgeordneten, also 355 von 709. Wer im ersten Wahlgang die Mehrheit verfehlt, kann in einen zweiten Durchgang gehen. Spannend wird es, wenn es zu einem dritten Wahlgang kommt: Gewählt ist dann, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.
Damit weist die Geschäftsordnung des Bundestages in gewisser Weise einen Ausweg aus dem Dilemma um den AfD-Kandidaten. Die anderen Fraktionen könnten sich nämlich allesamt enthalten. Dann würde Glaser alleine mit den Stimmen der AfD-Abgeordneten gewählt. Und sie könnte sich nicht als Opfer der etablierten Parteien inszenieren.
Wenn Glaser aber auch dann noch durchfällt, muss der Ältestenrat entscheiden, wie es weitergeht. Weidel kündigte an, ihre Fraktion werde Glaser aufstellen, „so oft es eben nötig ist. Und dann müssen wir eben schauen“. Einen vierten Wahlgang mit demselben Kandidaten kann es aber nur geben, wenn dies vom Ältestenrat vorher absegnet wurde, was aber unwahrscheinlich ist.
Möglich ist dann noch, dass die AfD einen neuen Kandidaten ins Rennen schickt. Dann würde das Wahlverfahren von Neuem beginnen. Geht auch das schief, könnte die AfD zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Kandidaten zur Wahl stellen.
Das gab es schon mal. Im Herbst 2005 fiel der damalige Linkspartei-Chef Lothar Bisky in vier Wahlgängen durch. Die Fraktion stellte schließlich im Frühjahr 2006 Petra Pau als Ersatzkandidatin auf. Sie wurde im ersten Anlauf gewählt.