Bundestagswahlen für Expatriates Warum Auslandsdeutsche kaum wählen

Im Ausland leben mehrere Millionen wahlberechtigte Deutsche. Doch das Prozedere ist so aufwendig, dass nur wenige tatsächlich wählen. Die deutsche Politik ignoriert das Problem.

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Bundestagswahl 2017: Warum die Abstimmung per Brief für Deutsche im Ausland so schwierig ist. Quelle: dpa, Montage

Wenige Tage vor der Bundestagswahl sind sie überall: Werbespots, um Bürger zum Wählen zu bewegen. Als Korrespondentin in einem autoritären Einparteienstaat weiß ich, was es bedeutet, keine Wahl zu haben. Ich erfahre es in China jeden Tag. Und trotzdem werde ich am Sonntag nicht wählen, nicht gewählt haben können. Denn als Auslandsdeutsche bin ich nach dem deutschen Wahlrecht eine Bürgerin zweiter Klasse. An meiner Stimme scheint man in Berlin kein besonderes Interesse zu haben.

Wie viele wahlberechtigte Deutsche es im Ausland gibt, wird nirgendwo erfasst. Sicher ist: Gerade einmal 110.000 haben sich dieses Jahr in die Wählerliste eintragen lassen. Eine aberwitzig kleine Zahl, denn, glaubt man einer Schätzung der OECD, gibt es bis zu 3,5 Millionen im Ausland lebende Deutsche. Das wären immerhin 4 Prozent der Bundesbürger. Diese Auslandsdeutschen wählen aber nur mit einer Beteiligung von gerade einmal 3 Prozent.

Weniger verwunderlich ist die Zahl, wenn man das Verfahren dahinter kennt. Wer im Ausland wohnt, muss sich in das Wählerverzeichnis in der Gemeinde eintragen lassen, in der er zuletzt gemeldet war. Der Antrag besteht aus sieben eng beschriebenen Seiten mit Sätzen, die sich teilweise über acht Zeilen erstrecken. Eine Frage: Sind Sie ein deutscher Seemann, der unter fremder Flagge fährt und wie heißt Ihr Schiff?

Drei Wochen vor der Bundestagswahl muss der Antrag in der entsprechenden Gemeinde vorliegen. Wie unsinnig das ist, zeigt sich in meinem Fall. Faxe und E-Mails sind für die Beantragung nicht erlaubt. Es muss das Original sein, in zweifacher Ausführung, geschickt auf dem Postweg. Daraufhin bekommt man dann den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen. Für das Verschicken nach China und den Rückversand rechnet die Bundesregierung mit 21 Tagen. Unmöglich, wenn ein Brief normalerweise bis zu sechs Wochen für einen Weg braucht.

Ich sende die Unterlagen deshalb mehr als zwei Monate früher, schreibe meine Adresse in Shanghai in lateinischer Umlautschrift auf den Antrag und klebe noch die chinesischen Schriftzeichen auf den Zettel. Da die Post in China unzuverlässig ist, Pakete geöffnet werden und Briefe verschwinden, rufe ich in meinem ehemaligen Wahlkreis an und hake nach. Der Antrag ist angekommen. Das Problem ist: Dort können die Briefwahlunterlagen erst losgeschickt werden, wenn die Stimmzettel gedruckt sind.

Warum das System so kompliziert ist? Beim Bundeswahlleiter in Wiesbaden kennt man diese Frage, nur leider hat man keine gute Antwort: „Wir versuchen zwar die Wähler auf unserer Internetseite und auf Twitter frühzeitig über das Verfahren zu informieren“, sagt Klaus Pötzsch, Mitarbeiter von Deutschlands oberstem Wahlmanager. Aber nichts geht, bevor die Kandidaten stehen. Egal also, ob die Briefe nach Frankreich, in die USA oder nach China müssen: Es bleiben nur 42 Tage, um sie auszuliefern und für die Wähler, sie dann wieder nach Deutschland zurückzuschicken. Alles andere als optimal, weiß man in Wiesbaden. Aber so sind eben die Vorschriften.

Zwei Wochen vor der Bundestagswahl stehe ich im Shanghaier Generalkonsulat, Schalter 16. Meine Wahlunterlagen sind verloren gegangen. Überrascht ist die Beamtin im Konsulat nicht. Briefe gingen hier „ständig verloren“, sagt sie. Aber helfen kann sie mir nicht. Sie sei nicht zuständig und schaut mich verwundert an, als sie den Kopf von ihren Unterlagen nimmt und ich immer noch vor ihr stehe. Als ich den kläglichen Versuch unternehme auf mein Wahlrecht zu verweisen, schaut sie nur genervt. Dass irgendwo gerade ein chinesischer Postbeamter Nudelsuppe auf meine Unterlagen kleckert, interessiert die Beamtin nicht die Bohne. „Dieses Jahr wird’s wohl nichts mehr“, sagt sie. Mache ja nichts: „Versuchen Sie’s doch nochmal in vier Jahren.“  

Das Absurde: Ich bin kein Auswanderer, dem es woanders besser gefällt. Ich arbeite als Korrespondentin, berichte für deutsche Leser, kommentiere deutsche Außenpolitik. Nun werde ich aber für meinen Job bestraft, der mich naturgemäß ins Ausland führt.

Andere Länder machen es besser

In anderen Ländern gibt es längst Lösungen für das Problem. Wer aus Österreich kommt, erhält seine Unterlagen automatisch vor jeder Wahl an seine Adresse im Ausland geschickt, keine siebenseitigen Anträge und kein Zittern vorm Briefkasten. In Polen wählt jeder im Ausland lebende Staatsbürger die Abgeordneten aus Warschau per Stimmenabgabe in der Botschaft. Das löst das Problem, das man in Deutschland als Grund nennt, warum man nicht in der Botschaft wählen kann. Denn immerhin müssten dann Stimmzettel für alle 299 Wahlkreise in Deutschland in den Botschaften verteilt werden. Das wäre extrem aufwendig und teuer. Durch die polnische Regel kann einfach in der jeweiligen Botschaft mit dem gleichen Stimmzettel gewählt werden. Bezug zu dem Wahlkreis, in dem man zuletzt gemeldet war, besteht sowieso nur selten.

In Frankreich und Italien geht man sogar noch einen Schritt weiter: Dort wählen die im Ausland lebenden Bürger Abgeordnete, die keinen Wahlkreis im Land repräsentieren, sondern eine Region im Ausland. Auch das geht direkt in der Botschaft. Zeitdruck gibt es dadurch nicht, dazu werden die Abgeordneten zu Sprechern und Experten für Regionen, mit denen die Wähler sich identifizieren. Die Beteiligung an Wahlen liegt bei den im Ausland lebenden Bürgern in beiden Ländern bei rund 50 Prozent.

Hans F. Hoffmann würde sich eine solche Regelung auch für Deutschland wünschen. Der Wissenschaftler ist Auslandsdeutscher mit Wohnsitz in Genf und langjähriger Kämpfer für eine Änderung des Wahlrechts, unter dem er selbst leidet. Der Bundeswahlleiter habe ihm zwar nett geschrieben, erzählt er. Auch seine Briefe an Abgeordnete in Deutschland seien freundlich beantwortet worden. Aber passiert ist nichts. „Für eine Exportnation und als Land, das Europa aktiv voranbringen will, ist diese Fixierung auf sesshafte Inländer ein Witz“, findet Hoffmann. Er hat viele Jahre für die Europäische Organisation für Kernforschung CERN gearbeitet, „ein exzellentes Beispiel für den Nutzen europäischer oder auch weltweiter Zusammenarbeit“, wie er es nennt. Durch das Wahlrecht sieht er solche Projekte in Gefahr. Schließlich schränkt es Bundesbürger in ihrer Freizügigkeit ein.

Ein besonderes Ärgernis für Hoffmann: Er lebt seit über 25 Jahren in der Schweiz. Nach deutschem Gesetz muss er seit 2013 sogar rechtfertigen, wieso er überhaupt in Deutschland wählen will. Wenn man mit ihm redet, springt der Nuklearphysiker von einem innenpolitischen Thema zum Nächsten. Dieselskandal, Mütterrente, Schäubles Griechenland-Politik: Dass Hoffmann weiß, was in Deutschland passiert, steht außer Frage. Zudem lebt seine Familie in Deutschland, bei der Arbeit ist er immer der Deutsche, in der Schweiz darf er auf Landesebene nicht wählen.

Nun muss er aber alle vier Jahre in dem Ort, in dem er zuletzt gemeldet war, erklären, was seine Verbindungen zu Deutschland seien. „Was geht das den Mitarbeiter dort an?“, fragt Hoffmann, der sich dafür in Hamburg melden muss. Und welche rechtliche Instanz hat ein Beamter in Altona, der am Telefon über das Wahlrecht von Hans F. Hoffmann entscheidet. Je nachdem, ob ihm die Erklärung reicht oder nicht.

Fragen zu diesem und anderen Fällen bleiben beim Innenministerium unbeantwortet. Scheinbar will sich in Berlin niemand mit dem Problem beschäftigen. Es kommt trotz Nachfrage nicht einmal eine Antwort.

Für im Ausland lebende Deutsche bleibt nur zu hoffen, dass das Wahlamt in der alten Heimat, die Post und der liebe Gott mitspielen und alle einen halbwegs guten Job dabei machen, so dass man wählen kann. Und wenn nicht, dann stehen sie irgendwann wie ich in einem Generalkonsulat und stellen fest, dass sie bei der wichtigsten Wahl in unserem politischen System keine Stimme haben.



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