Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewinnt als ihr über den Anteil der Zweitstimmen zustehen. In diesem Fall zieht der siegreiche Direktkandidat trotzdem in den Bundestag ein – und die Zahl der Abgeordneten erhöht sich. Seit der vergangenen Wahl müssen Überhangmandate ausgeglichen werden, da sie das Ergebnis der Zweitstimme verzerren können. Zieht also ein Direktkandidat per Überhangmandat in den Bundestag ein, erhalten die anderen Parteien mehr Sitze entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses. Durch Überhangmandate und die neue Ausgleichregelung vergrößert sich der Bundestag. Statt der regulären 598 Abgeordneten sitzen derzeit zum Beispiel 630 Abgeordnete im Bundestag.
Wer wählt die Kanzlerin oder den Kanzler?
Die Abgeordneten des Bundestags. Da die Bürger mit ihren Stimmen wiederrum die Abgeordneten des Bundestages wählen, bestimmen sie nur indirekt darüber, wer Kanzlerin oder Kanzler wird.
Warum gibt es dann Spitzenkandidaten?
Die Spitzenkandidaten stehen oft im Mittelpunkt des Wahlkampfes. Sie besetzen auf den Listen der Parteien die ersten Plätze – und sind gleichzeitig Kanzlerkandidat der jeweiligen Partei. Die Spitzenkandidaten geben den Parteien also ein Gesicht, sie personalisieren den Wahlkampf. Die Wähler wissen so, wen sie indirekt zur Kanzlerin oder zum Kanzler oder – bei den „kleineren“ Parteien – zumindest in wichtige Ministerämter wählen.
Was bedeutet die Fünf-Prozent-Hürde?
Um überhaupt in den Bundestag einziehen zu dürfen, muss eine Partei beim Zweitstimmenergebnis mehr als fünf Prozent erreichen. Zwar nimmt diese Regel kleineren Parteien die Chance, im Bundestag mitzureden, dafür garantiert sie aber eine gewisse Stabilität. Würden zu viele kleine Parteien in den Bundestag einziehen, bestünde die Gefahr der Zersplitterung. Da jede der kleinen Parteien Spezialinteressen vertreten könnte, wären stabile Mehrheiten für Gesetzesvorhaben in Gefahr. Ähnliche Sperrklauseln existieren auch in anderen Ländern, etwa in Israel oder der Türkei.
Wie geht es nach der Wahl weiter?
Sobald die Stimmen ausgezählt sind, beginnen die Parteien mit den Verhandlungen über mögliche Koalitionen, also Bündnisse. Wichtig ist dabei, dass eine Koalition über mehr als die Hälfte der Bundestagssitze verfügt. Nur so können die Regierungspartner die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler wählen und später Gesetze verabschieden. Während der Koalitionsverhandlungen einigen sich die Parteien auch auf ein Regierungsprogramm, das die wichtigsten Gesetzesvorhaben für die Regierungszeit festlegt.
Haben sich die Parteien auf eine stabile Koalition geeinigt, tritt der Bundestag zusammen und wählt auf Vorschlag des Bundespräsidenten die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. In den ersten beiden Wahlgängen ist für die erfolgreiche Wahl mehr als die Hälfte der Stimmen notwendig, im dritten Wahlgang reicht eine einfache Mehrheit.
Mit diesem Wissen sollten Sie unser Quiz zum Wahlrecht eigentlich spielend lösen können.